...acht, neun, aus: Kein K.o. für Ex-Profiboxer
Keine Körperverletzung: Freispruch für Postl.
Im Boxsport ist das Wegstoßen des Gegners verboten und wird vom Ringrichter geahndet. Außerhalb des Boxrings ist das Stoßen eines Anderen nicht nur verpönt, sondern wird, sofern eine Körperverletzung vorliegt, ebenfalls geahndet. Allerdings vom Bezirks- und nicht vom Ringrichter.
Vor Gericht. Einer, der wissen muss, dass er nicht schupfen darf, ist ein Kapfenberger ehemaliger Profiboxer. Doch gerade wegen Stoßen des Gegners - natürlich außerhalb des Rings - stand er, vertreten vom Brucker Rechtsanwalt Martin Holzer, kürzlich vor Richter Michael Auracher im Bezirksgericht Bruck.
Eineinhalbjähriger Rechtsstreit. Der Verhandlung war ein fast eineinhalbjähriger Rechtsstreit vorausgegangen. Im Oktober 2007 soll der ehemalige Boxer einen Nachbarn, mit dem ihn eine innige Feindschaft verbindet, bis zum Portier des Böhler-Werk VI verfolgt und diesen dort "umgeschupft" haben, worauf der Nachbar mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht wurde und drei Wochen im Krankenstand war. Daraufhin verklagte er den ehemaligen Boxer.
"Schupfer". Des Nachbarn Pech: Die Zeugen konnten sich zwar erinnern, den Kläger am Boden liegen gesehen zu haben, nicht aber den "Schupfer". Und der gerichtsmedizinische Sachverständige konnte weder die angegebene Gehirnerschütterung noch die Zerrung der Halswirbelsäule bestätigen. Fazit: Der Ring-, nein: der Bezirksrichter sprach den ehemaligen Boxer frei.







