Interessiert sich keiner für diese Pferde?
Leser schlagen Alarm: Pferde eines Gehöfts im Mürztal sind offensichtlich in einem schlechten Zustand. Bezirkshauptmannschaft ist an der Sache dran, aber die Tiere bleiben (noch) beim Besitzer.

Foto © AP/SujetAuf einer Pferdekoppel eines Gehöftes im Mürztal werden Pferde beobachtet
Zwei Anrufe in der Redaktion: Auf einer Pferdekoppel eines Gehöftes im Mürztal werden Pferde beobachtet, die verwahrlost und abgemagert sind. Halb verhungert seien sie, so die Beobachtung. Eine Leserin überlegt gar, die Pferde in Eigenregie mit Heu zu versorgen. Sie habe, so meint sie, auch mit der Besitzerin der Tiere gesprochen und ihr angeboten, ihr zu helfen. Ohne Erfolg.
Seit dem Frühling beobachte sie den traurigen Zustand der Tiere. "Über den Sommer haben die Pferde ein wenig zugenommen, da war Gras auf der Wiese, aber wenn das jetzt anders wird, was dann?", sorgt sich die Frau und wundert sich: "Das gibt es nicht, dass sich kein Mensch dafür interessiert." So könnten die Pferde nicht zum Heu, wenn einnmal eines da ist. "Der Ballen liegt dauernd außerhalb der Koppel."
Der Brucker Amtstierarzt Gert Kaltenegger kennt den Fall. "Der Betrieb beschäftigt uns seit dem Frühjahr", gibt er Auskunft. Und die Leserin ist nicht die einzige, die auf das Problem aufmerksam macht. "Es gab kürzlich wieder zwei Anzeigen", erklärt Kaltenegger.
In diesem Fall ist es so, dass die Besitzerin auch im Bezirk Leoben Pferde gehalten und sich nicht ausreichend um die Tiere gekümmert hat. Sie wurden ihr deshalb abgenommen. Aber das ist bei den Pferden im Mürztal (noch) nicht möglich. "Es ist nicht so, dass man nichts tut. Aber der Zustand der Tiere ist momentan nicht so, dass man sie abnehmen kann", so der Amtstierarzt. Er hat mit den Pferdehalten Kontakt, die Tiere angesehen und die Bezirkshauptmannschaft hat Auflagen erteilt, die der Besitzer erfüllen muss. So etwa, wo das Heu für die Pferde bereitgelegt wird. Es seien mehrere Dinge vorgeschrieben und Fristen gesetzt.
Kommt der Tierhalter diesen Auflagen nicht nach, werden ein Strafverfahren eingeleitet und Geldstrafen verhängt. Bleiben behördliche Auflagen weiterhin unerfüllt, dann können die Tiere abgenommen werden.








