Messe auch in den Straßen?
Ganz Mürzzuschlag war letztes Wochenende Messe. Deshalb hatten auch zahlreiche Geschäfte offen. Ob diese Öffnung auch den geltenden Gesetzen entsprach, wird derzeit unter Juristen heftig diskutiert.

Foto © APAAm Wochenende konnte man in Mürzzuschlag auch am Sonntag einkaufen gehen
Das Motto der Mürzzuschlager Messe vom letzten Wochenende ist prägnant und einladend: "Ganz Mürz ist Messe". Aber juristisch gesehen ist das gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. Darf man, nur weil in der Stadt eine Messe stattfindet, die Ladenöffnungszeiten ausdehnen?
Rechtsverstoß.
Viele Geschäfte in der Mürzzuschlager Innenstadt hatten jedenfalls am Samstag und Sonntag geöffnet, weil sie geradezu eingeladen waren, das zu tun. Andere wieder hatten Bedenken - und einige Geschäftsleute haben sich jetzt an den "Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb" gewandt, weil sie in der Öffnung am Wochenende einen Verstoß gegen geltendes Recht sehen.
Strittige Sache.
Der Schutzverband vertritt im Einvernehmen mit der Sparte "Handel" der Wirtschaftskammer eindeutig die Auffassung, dass nicht offengehalten werden darf, nur weil in der Stadt eine Messe stattfindet. Aber damit ist noch kein endgültiges Urteil gefällt, denn die Rechtslage ist sehr kompliziert.
Kompliziert.
Laut Peter Hausmann, dem Leiter der Wirtschaftskammer-Regionalstelle Bruck, werden diese Dinge im Arbeitsruhegesetz und im Öffnungszeitengesetz geregelt. Als Jurist ist er allerdings der Ansicht, dass die Kombination der beiden Gesetze keinen eindeutigen Schluss zu
lässt, ob nun am Messe-Wochenende offengehalten werden darf oder nicht. Die Sache wird noch durch andere Aspekte verkompliziert. Etwa dadurch, dass das Aufsperren am Wochenende im guten Glauben geschehen ist, nichts Unrechtes zu tun.
Keine Klagen.
Wer entscheidet?
Es ist sogar strittig, ob ein derartiger Fall ein Verwaltungsverfahren auf der Bezirkshauptmannschaft oder ein Zivilrechtsverfahren auf dem Bezirksgericht nach sich ziehen würde. Aber Klagen gibt's bisher ohnehin keine. Sowohl WK-Chef Hausmann als auch Bezirkshauptmann Gabriele Budiman sind auch nicht darauf erpicht, dass der Konflikt bei Gericht landet.
Eindeutige Richtlinien gefordert.
Dennoch wären beide froh, wenn es für die Zukunft eindeutige Richtlinien geben würde. Schließlich wird es auch im kommenden Jahr eine Mürzer Messe geben, und da wollen sich alle auf eine fundierte Rechtsmeinung stützen. Hausmann: "In dieser Angelegenheit ist die Gesetzgebung des Landes gefordert."












