Nazilieder und Hitlergruß: Rechtsextreme vor Gericht
Donnerstagabend wurden zehn Mürztaler Jugendliche wegen Wiederbetätigung in Leoben zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Wenn ich die Texte dieser Lieder beim Aktenstudium lese, wird mir schlecht. Bei Ihnen verbreitet diese Musik gute Stimmung. Das müssen Sie mir erklären", meint Staatsanwalt Gerhard Ressi zu einem der neun Burschen und einer jungen Frau aus dem Raum Kindberg, die sich gestern in Leoben vor einem Schwurgericht verantworten mussten. Der Vorwurf: Nationalsozialistische Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz.
Naziparolen. In einem Kindberger Lokal sollen sieben der Burschen im Alter von 18 bis 29 Jahren zu ausländerfeindlichen Naziliedern gegrölt haben, die sie auf selbst gebrannten CDs mitgebracht hatten. Auch die junge Frau gehört zur Clique - sie hatte an jenem Abend im April 2006 in dem Lokal als Kellnerin gearbeitet. Bei anderen Gelegenheiten sollen drei Burschen öffentlich die rechte Hand zum deutschen Gruß erhoben, "Sieg Heil" und "Heil Hitler" gebrüllt haben. Wie die jungen Männer im Lokal auch. Alle bekannten sich vor Richterin Sabine Anzenberger schuldig. Viel wollen sie sich bei ihren Ausritten nicht gedacht haben.
Verteidiger.
"Ich stelle fest, dass Sie alle mehr Haare am Kopf haben als vor zwei Monaten. Da konnte ich Sie kaum unterscheiden, weil Sie alle mit Glatze unterwegs waren", bemerkt Anzenberger. "Und heute haben Sie einen schönen Pullover angezogen, der die Tätowierungen bis zu den Ohrwascheln bedeckt und sich die Haare wachsen lassen. Weil Ihnen Ihr Verteidiger gesagt hat, das macht vor Gericht ein besseres Bild als Glatze, Bomberjacke und Stahlkappenschuhe?", fragt die Richterin. Ein eindeutiges "Ja" die Antwort. Mittlerweile wollen sich die Beschuldigten - nach eigener Aussage teils "aktiv" an der rechten Szene beteiligt gewesen - von dem braunen Gedankengut distanziert haben.
Für alle setzt es Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten bedingt und 21 Monaten, davon sechs unbedingt. Acht nehmen das Urteil an, einer nimmt Bedenkzeit. Nicht rechtskräftig.














