Die drei Frauen und acht Männer wurden wegen der Verbrechen der terroristischen Organisation, der kriminellen Vereinigung und der staatsfeindlichen Verbindung angeklagt. Bei der Befragung wurde nicht mit dem Hauptbeschuldigten, einem Prediger, begonnen, sondern mit einem ehemaligen Obmann.

Der höflich-zuvorkommende Mann hatte als Busfahrer bei den ÖBB gearbeitet. Nach Meinung seiner Glaubensbrüder sei der Job aber "Sünde" gewesen, weil er laufend mit Ungläubigen in Kontakt war. "Das ist ein staatlicher Job, an sich erstrebenswert für jeden Österreicher", gab der Richter zu bedenken. "Was hätten Sie denn tun sollen?", fragte er weiter. "Stempeln gehen - und dem österreichischen Staat auf der Tasche liegen", ergänzte der Richter. "Ich war noch nie in meinem Leben stempeln", kam die Antwort.

Optisch hat sich der Angeklagte sehr verändert. Bei der Verhandlung trug er einen ganz kurzen Bart und eine normal lange Hose. "Sie haben früher anders ausgeschaut", bemerkte der Richter und zeigte den Geschworenen ein älteres Bild. Das wolle der Prophet so, antwortete der Befragte. "Langer Bart, kürzere Hose, das sind äußere Zeichen für Salafisten", stellte der Richter fest. Die erste Frau des Angeklagten hatte sich stets geweigert, ein Kopftuch zu tragen. Mittlerweile ist er mit einer anderen verheiratet. "Ihre jetzige Frau trägt Niqab?", fragte der Richter. "Ja".

Der Angeklagte bemühte sich nach Kräften, sich als unwissend hinzustellen. Er leugnete strikt, von der Abreise von insgesamt 38 Personen aus dem Taqwa-Verein nach Syrien etwas gewusst zu haben. Dann wurde ihm ein Foto gezeigt, auf dem der Gebetsraum des Vereins Taqwa zu sehen war. An der Wand hing unübersehbar die schwarze Kriegsflagge der Terrororganisation Islamischer Staat (IS). "Was sagen Sie dazu?", fragte der Richter. "Ich kenne mich nicht so gut aus. Das ist die arabische Flagge", meinte der Angeklagte. "Nein, die ist grün", antwortete der Vorsitzende. "Das weiß ich nicht", wich der Beschuldigte aus. "Aber ich", bemerkte der Richter.

Schließlich war der Staatsanwalt am Wort. Dabei ging es vor allem um die Reden, die der Obmann in der Moschee gehalten hatte. Er habe sie von einem Mitglied der Moschee bekommen, beteuerte der Beschuldigte. Der Staatsanwalt bezeichnete den Text als "faschistischen, radikal-islamistischen Unsinn". In einem Schreiben an das Gericht gestand der Obmann, er habe Angst vor den "Anderen". "Sind die Anderen die Mitangeklagten?", fragte der Staatsanwalt. "Ja", gab der Beschuldigte zu.

Der Prozess wird am Dienstag um 9.00 Uhr mit der Befragung weiterer Angeklagter fortgesetzt.