Erst vor wenigen Monaten hatten Umweltorganisationen über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gejubelt, wonach ihnen auch bei kleineren Wasserrechtsverfahren abseits der großen Umweltverträglichkeitsprüfungen Parteienrechte zustehen. Eine erste Auswirkung hat diese Judikatur nun offenbar für das umstrittene Wasserkraftwerk an der südweststeirischen Schwarzen Sulm. So gab der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde des „Arbeitskreises zum Schutz der Koralpe“ statt und billigt der Initiative Mitwirkungsrecht im immer noch laufenden Genehmigungsverfahren zu. „Damit beginnt eine neue Ära in Sachen Mitspracherecht für NGOs in Umweltverfahren“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbands.