Steirische Jugendliche dürfen bald länger fortgehen – zumindest laut Gesetz. Denn beim Jugendschutz gibt es ab 2019 bundesweit einheitliche Regeln. Und die bedeuten speziell für die Steiermark eine deutliche Aufweichung des bisherigen Rahmens.

Konkret dürfen Jugendliche unter 14 Jahren künftig maximal bis 23 Uhr weggehen (bisher 21 Uhr). Wer 14 oder 15 ist, darf sogar bis ein Uhr früh ausbleiben (bisher 23 Uhr). Das stößt teils auf heftigen Widerspruch: „Von Jugendschutz kann keine Rede mehr sein“, sagt etwa der Grazer ÖVP-Bürgermeister Siegfried Nagl.