70 bis zu 15 Meter hohe Fichten einer Steirerin müssen weichen - das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien entschieden. Die Bäume werfen nämlich einen Schatten auf den Grund und das Mietshaus eines Nachbarn, was zu einer "massiven Beeinträchtigung der Benutzbarkeit" führe, so die Begründung des OGH.