Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag der Fall um angeblichen Wucher bei einer Maklerprovision fortgesetzt worden. Der Angeklagte soll für einen Verkauf im Wert von 3,7 Millionen Euro 700.000 Euro kassiert haben. 180.000 davon versteckte er im Keller einer vermeintlich leeren Wohnung, wo das Geld von einem neuen Mieter gefunden wurde und Schlagzeilen machte.

Der Immobilienmakler hat für eine Kundin den Verkauf einer Liegenschaft nördlich von Graz eingefädelt. Zuvor hatte er erreicht, dass eine Umwidmung von landwirtschaftlicher Nutzfläche auf Bauland durchging, wodurch das zunächst auf 130.000 Euro geschätzte Grundstück eine gewaltige Wertsteigerung erfuhr. Und weil das alles - seiner Meinung nach - nur er zustande bringen konnte, hielt er ein Honorar von 700.000 Euro für angemessen.

Die Verkäuferin zahlte auch und konnte so für zwei Kinder jeweils über eine Million mündelsicher anlegen und am eigenen Anwesen Renovierungen durchführen. Als aber der Koffer mit den 180.000 Euro plötzlich auftauchte, kam der Stein ins Rollen. Als die Herkunft des Geldes geklärt war, klagte die Staatsanwaltschaft Wucher an. Der Makler fühlte sich in keiner Weise schuldig, hatte er doch seiner Meinung nach der Frau zu viel Geld verholfen, das sie ohne ihn niemals bekommen hätte.

"Ich habe ihm vertraut, er hat sich als seriös dargestellt", meinte sie. Als sie ihm die gesetzliche Provision - rund 110.000 Euro - anbot, "da hat er nur gelacht. Er hat gesagt, wenn er mir helfen soll, muss ein Batzen Geld für ihn herausschauen." Also einigte man sich auf 700.000 Euro, die dann auch tatsächlich bezahlt wurden.

Durch die Umwidmung wurde ein wesentlich höherer Preis erzielt. "3,7 Millionen statt 130.000 Euro, das ist schon ein Unterschied", merkte Richterin Julia Riffl an. Die Zeugin erklärte, sie sei unter Druck gesetzt worden, der Mann habe dauernd auf sie eingeredet und sie wollte alles vorbei haben. Nach dem Deal borgte sie ihm aber nochmals 19.000 Euro von ihrem Privatgeld - und weil er das noch nicht zurückgezahlt hat, klagte die Staatsanwältin nun auch schweren Betrug an.

Verteidiger Gerald Ruhri stellte das Geld als Erfolgshonorar dar, und dass der Verkauf geglückt ist, lasse sich nicht bestreiten. "War Ihnen der Erfolg 700.000 Euro wert?", fragte die Richterin die Zeugin. "In der Form nicht, weil er mir nicht die Wahrheit gesagt hat", lautete die Antwort. "Warum haben Sie sich als Geschädigte gefühlt?", interessierte den Verteidiger. "Weil er eine manipulative Art hat", gab die Frau zu Protokoll.

Am Nachmittag wurde der Angeklagte freigesprochen. Verurteilt wurde er lediglich zu fünf Monaten bedingte Haft, weil er eben diese Zeugin zu einer Falschaussage anstiften wollte: Sie sollte vor der Polizei sagen, das Geld gehöre ihr. Das tat sie auch, wegen eines Computerfehlers war aber keine formale Aussage möglich. Und sie stellte das dann auch richtig.

Die 19.000 Euro, die er wegen des Verfahrens bisher nicht zurückerstatten konnte, muss er der Frau zurückzahlen - wird er aber mit Leistungen verrechnen, die er für sie erbracht hat. Die 180.000 aus dem Keller sind nicht mehr gerichtlich beschlagnahmt. Dafür aber werden sie von der Finanz sichergestellt, um die Sache steuerlich zu klären.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel verzichtet.