Zwei Mädchen fallen im Kindergarten aus 60 Zentimetern von einer Bankrutsche, eines davon bricht sich den Arm. Der Vater klagt, das Kind bekommt das Recht auf Schadenersatz zugesprochen. Das Oberlandesgericht sieht eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Kindergärtnerin, der Oberste Gerichtshof bestätigt dies. Unser Bericht sorgt für helle Aufregung unter Kindergartenpädagoginnen. Und sie melden sich jetzt auch energisch zu Wort.