Die Kinder des steirischen Arztes, gegen den ein Prozess wegen Misshandlung seines Nachwuchses anhängig ist, haben sich am Donnerstag in einem offenen Brief an den Presserat gewandt. Hintergrund ist, dass Zeitungen den Mann mit vollem Namen nannten und dieser deshalb eine medienrechtliche Klage geführt hatte. In dem Brief hieß es, die Kinder würden jeden Tag in Todesangst vor ihrem Vater leben.

In dem offenen Brief schrieben die vier: "Wir sind Kinder, Patienten und Opfer des beschuldigten Arztes, gegen den jetzt ein Strafverfahren am Landesgericht Graz läuft.". Sie hätten den Eindruck, von Behördenwillkür betroffen zu sein, weil der Bruder des Angeklagten Spitzenpolitiker sei. "Wir leben seit Jahren in Todesangst vor unserem Vater und sind aufgrund nachgewiesener politischer Interventionen an die Öffentlichkeit gegangen. Auch andere Betroffene haben Angst, vor der Behörde auszusagen oder eine Anzeige zu machen, weil sie negative Konsequenzen befürchten."

An den Presserat wandten sie sich mit den Worten: "Sehr geehrter Presserat, mit ihrer Verurteilung (...) betreiben Sie u.E. Täterschutz und nicht Opferschutz. Ohne die Prominenz unsers Vaters bzw. seines Politikerbruders hätten wir und möglicherweise auch andere betroffene PatientInnen bereits Hilfe bekommen. Vielleicht hätte man sich mit der Analyse des Gewaltschutzzentrum befasst, das Untersuchungshaft für unseren Vater empfohlen hat, weil eine schwere und unmittelbar bevorstehende Straftat durch ihn nicht ausgeschlossen werden kann. Wir danken deshalb jeder Zeitung, die uns hilft, diesen Wahnsinn öffentlich zu machen, mit dem wir leben müssen: mit den Behinderungen, Unterdrückungen von Fakten und zahlreichen politischen Interventionen im Rahmen dieses Strafverfahrens."

Die vier Kinder schrieben in dem Brief weiters, sie hätten den beiden Zeitungen die Erlaubnis erteilt, dass in der Berichterstattung der Familienname genannt werden dürfe, weil sie im Laufe des Verfahrens den Eindruck bekommen hätten, dass "uns gerade wegen des Familiennamens unseres Vaters bzw. aufgrund seiner Verwandtschaft" Hilfen versagt und Fakten unterdrückt würden.

Als Beispiele für letzteres nannten die vier u.a. die "örtliche Polizei: Sie verweigerte die Protokollierung krimineller Handlungen des Beschuldigten, später wurde nur widerwillig dokumentiert". Weiters habe der Bezirkshauptmann sich anfänglich trotz Meldung über mutmaßlich kriminelle Handlungen des Arztes geweigert, eine Anzeige zu machen, obwohl dies auch der hauseigene Amtspsychologe empfohlen hatte.

Die Kriminalpolizei habe zögerlich agiert, obwohl der Vater massive Drohungen gegen die Kinder ausgesprochen habe - "dass er unser Haus samt Inhalt in die Luft sprengen will", "unser Mutter Säure ins Gesicht schütten will", "mit einer Glock das Hirn wegschießen will".

Massive Vorwürfe kamen in Bezug auf den "ungeklärten "Selbstmord" der "Geliebten" des Vaters, die in erster Linie eine Patientin von ihm gewesen sei. Weiters habe es Interventionen beim Gerichtsgutachter, der die Glaubwürdigkeit der Kinder hätte untersuchen sollen, gegeben, worauf dieser seinen Auftrag der Staatsanwaltschaft zurückgelegt habe. Auch die Ärztekammer habe "trotz massiver Vorwürfe (auch die ärztliche Tätigkeit betreffend)" nicht reagiert.

(APA)