Alen R. wurde Donnerstagabend zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Die Geschworenen haben einstimmig entschieden:

  • Der Amokfahrer ist schuldig des dreifachen Mordes, er war dabei zurechnungsfähig.
  • Außerdem ist er schuldig der versuchten Tötung in 108 Fällen und war dabei zurechnungsfähig.

Diskutieren Sie mit:

Wie lautet Ihre Meinung zu diesem Urteil der Geschworenen und des Schwurgerichtshofes?