MURAU. Nachdem in einem stark verunreinigten Stall im Bezirk Murau elf abgemagerte Rinder und ein totes Kalb gefunden worden waren, darf der Landwirt (46) die Tiere vorerst behalten. Gefahr im Verzug habe nach Fütterung der Rinder nicht bestanden, ein Tierhalteverbot könne zudem erst nach einer zweimaligen Verurteilung verhängt werden, erklärt Amtstierarzt Armin Deutz. Wohl aber sei der Bauer verwarnt worden, übrigens nicht zum ersten Mal. Ob das Kalb wegen Mangelernährung verendet ist, werde erst die Sektion zeigen. Sein Tod dürfte in der Nacht auf Samstag eingetreten sein.