Bezirks- und Gemeindesuche
25 Millionen Euro Schadenersatz für Hypo-Gruppe
Der Oberste Gerichtshof hat die im Hypo-Steiermark-Verfahren verhängte Haftstrafe für den Ex-Manager der Leasinggesellschaft fast halbiert. Er war im März 2011 zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Ex-Manager hat noch einmal seine Unschuld beteuert.

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Der Ex-Manager wurde wegen Untreue verurteilt, weil er u. a. Leasinggeschäfte in Südosteuropa ohne entsprechende Bonitätsprüfung der Leasingnehmer durchgeführt hatte und so einen Millionenschaden für die Hypo-Steiermark-Gruppe verschuldet hatte.
Die Höchstrichter erkannten der Hypo-Gruppe heute, Dienstag, auch einen Schadenersatz in Höhe von rund 25 Mio. Euro gegen den Ex-Manager zu. Das sei der höchste jemals in Österreich in einem Strafverfahren zuerkannte Schadenersatz, freute sich der Anwalt der privatbeteiligten Hypo-Steiermark-Gruppe, Johannes Zink, im Gespräch mit der APA nach dem Urteil.
Der nun rechtskräftig zu viereinhalb Jahren verurteilte Ex-Manager hat aber ein weiteres Verfahren vor sich: In einem zweiten Untreue-Prozess, der sich aufgrund einer Aufspaltung der Verfahren ergeben hatte, wurde er erstinstanzlich im Dezember 2011 zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Diese Nichtigkeitsbeschwerde ist noch offen.
Unschuld beteuert
Der Ex-Manager der Hypo Steiermark Leasing hat vor den Höchstrichtern noch einmal seine Unschuld beteuert. Er sei in seiner ganzen Zeit bei der Hypo Steiermark der Bank "immer 100-prozentig loyal gewesen". Die Vorwürfe, die ihm eine viereinhalbjährige unbedingte Haftstrafe einbrachten, seien "absurd und irreal". Er hätte für die inkriminierten Leasingverträge mit Leasingnehmern aus Kroatien und Bosnien-Herzegowina, die die Bank Millionen kosteten, auch Sicherheiten gefordert, betonte er heute. Die Erträge aus der Verwertung seien ihm extensiv angerechnet worden, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung.
Der verurteilte Ex-Manager war für den Aufbau der Leasinggeschäfte in Südosteuropa zuständig. Nach anfänglichen Erfolgen gestaltete sich die Geschäftstätigkeit in Kroatien und Bosnien-Herzegowina zunehmend problematisch, denn die Leasingnehmer zahlten ihre Raten nicht. Dennoch steckte die Bank immer höhere Summen in diese Geschäfte, aber zahlreiche Leasingverträge platzten, das Geld war verloren. Nur 15 Prozent der Leasingnehmer haben das geborgte Geld tatsächlich zurückbezahlt. Im Lauf des Jahres 2005 wurde bankintern klar, dass eine Betrugsaffäre vorlag. Anfang 2006 stellte die interne Revision Kontrollmängel fest. Im September erstattete die Hypo dann Betrugsanzeige gegen ihre Ex-Manager.
Das Cross-Border-Leasing sei damals von der Bank nicht nur geduldet, sondern auch gefördert worden, erinnerte der Ex-Manager heute im Wiener Justizpalast. Es habe damals nie in der Bank Kritik an seiner Vorgehensweise gegeben. Die Dienstanweisungen waren damals so abgefasst, dass man möglichst viele Geschäfte machen wollte. "Jeder hat sich die goldene Nase verdienen wollen, viele sind dann auf die Nase gefallen", berichtete der sich im 67. Lebensjahr befindliche Ex-Manager.
Sein Anwalt Roland Kier monierte, dass sich das erstinstanzliche Urteil auf Beweise gestützte hätte, die in der Hauptverhandlung nicht erörtert wurden. Dem widersprachen die OGH-Richter heute, viele Zeugen hätte sich u.a. auf Aussagen berufen, die sie vor der Polizei im Ermittlungsverfahren getätigt hatten. Auch die von Kier behauptete Befangenheit des Erstrichters wiesen die Höchstrichter zurück. Mildernd wertete sie die Unbescholtenheit des Ex-Managers, dessen Burn-Out-Syndrom und dessen eingeschränkte Dispositionsfreiheit, erschwerend seien die "exorbitante Schadenssumme" sowie der lange Deliktszeitraum ins Gewicht für die Strafhöhe gefallen, so der Vorsitzende OGH-Richter.
Der Ex-Manager wurde 2011 in zwei Untreue-Prozessen zu 8 und später zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden. Die erste Verurteilung wurde heute von den Höchstrichtern auf 4,5 Jahre reduziert. Eigentlich hätte die Verurteilung 5,5 Jahre betragen, die lange Verfahrensdauer - die inkriminierten Geschäfte wurden zwischen 2003 und 2005 geschlossen - habe sich mit einem Jahr zugunsten des Verurteilten ausgewirkt, sagte der Vorsitzende Richter des Fünfer-Senats in der mündlichen Urteilsbegründung. Laut dem Anwalt des Ex-Managers hat alleine die Urteilsausfertigung aus der ersten Instanz mehr als zehn Monate gedauert.
Außerdem reduzierte der OGH auch die zugesprochene Schadenssumme von 31,3 Mio. Euro aus dem erstinstanzlichen Verfahren auf rund 25 Mio. Euro. Bei der behaupteten Schadensdifferenz von etwas mehr als 6 Mio. Euro fehlten einige wesentliche Feststellungen im Beweisverfahren, deshalb werden diese Teile des Urteils wieder an die erste Instanz zurückverwiesen.





















