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Zuletzt aktualisiert: 19.01.2013 um 06:02 UhrKommentare

"Feldstück Golfwiese": Fördermissbrauch am Golfplatz?

Bis zu 150.000 Euro an EU-Förderungen soll ein südsteirischer Bauer zurückzahlen. Der Grund: Die Bewirtschaftung einer Wiese am Golfplatz sei keine vordergründige Landwirtschaft.

Seit 1995 pflegt Landwirt Franz Haas 25 Hektar Wiesen am Golfplatz Lebring und erhält dafür auch Förder-

Foto © GEPA pictures | SujetbildSeit 1995 pflegt Landwirt Franz Haas 25 Hektar Wiesen am Golfplatz Lebring und erhält dafür auch Förder-

"Wenn ich das zurückzahlen muss, bin ich finanziell und seelisch ruiniert. Mein Betrieb und die Existenz meiner Familie stehen am Spiel", ist Franz Haas verzweifelt. Vor dem Rinderbauern aus der Gemeinde Lang (Bezirk Leibnitz) türmen sich offene Forderungen in der Höhe von etwas mehr als 117.000 Euro. Weitere rund 30.000 Euro dürften bald hinzukommen.

In Summe also fast 150.000 Euro, die dem Landwirt zwischen 2007 bis inklusive 2011 als Einheitliche Betriebsprämie (EBP) - eine EU-Ausgleichszahlung - überwiesen worden waren. Zu Unrecht, wie die Agrarmarkt Austria (AMA) als auszahlende Stelle nun meint und die EBP zur Gänze zurückfordert. Begründung: Mehr als 20 Prozent der von Haas bewirtschafteten Flächen hätten nicht den Kriterien für eine Beihilfe entsprochen.

Zahlen & Fakten

27.841 Landwirte. Auf deutlich weniger als 30.000 ist die Zahl der Landwirte in der Steiermark gesunken. Gegenüber dem Jahr des österreichischen EU-Beitritts, 1995, haben somit rund 35 Prozent aller steirischen Bauernhöfe zugesperrt.

216,3 Agrarzahlungen. Diese Gelder von EU, Bund und Land betrugen 2011 insgesamt 216,3 Millionen Euro. Pro Betrieb bedeutet das eine Durchschnittszahlung von 7770 Euro im Jahr.

Konkret beanstandet wurde das "Feldstück Golfwiese" - eine rund 25 Hektar große Grünlandfläche auf dem Areal des Golfclubs Gut Murstätten in Lebring, die von Haas seit 1995 gepachtet und bewirtschaftet wird.

Diese umfasst die Bereiche zwischen den Spielbahnen - in der Golfsprache "Rough" genannt - und wurde von Haas zwei bis drei Mal pro Jahr gemäht. Die Ernte wurde an die eigenen Masttiere verfüttert. "Für mich ist das eine ganz normale Wiese. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass ich etwas falsch gemacht haben könnte", beteuert Haas.

Zu wenig Landwirtschaft?

Anfang 2012 kam die große Ernüchterung. Im Zuge einer Vorort-Kontrolle durch die AMA wurde Haas darauf hingewiesen, dass die Wiese eindeutig Teil des Golfplatzes sei und die landwirtschaftliche Nutzung folglich nur eine untergeordnete Rolle spiele.

Wenig später flatterten dem Bauern bereits die ersten Rückzahlungsbescheide ins Haus. Haas antwortete mit Einsprüchen: "Ich bin mir absolut keiner Schuld bewusst und werde mit allen Mitteln für mein Recht kämpfen."

Weder die Landwirtschaftskammer - wo die Förderanträge jedes Jahr zusammen mit Haas erstellt wurden - noch die AMA hätten ihn auf eine fehlende Förderwürdigkeit hingewiesen. "Schön langsam habe ich den Eindruck, dass hier ein Machtkampf auf meinem Rücken ausgetragen werden soll", glaubt Haas.

Bei der Landwirtschaftskammer weist man das entschieden zurück. Im Gegenteil: Haas bekomme jegliche Unterstützung, die denkbar ist. "Nach unserem Rechtsverständnis war die Förderwürdigkeit für diese Fläche im betreffenden Zeitraum klar gegeben", erklärt Kammeramtsdirektor Werner Brugner gegenüber der Kleinen Zeitung.

Erst im Herbst 2011 (betrifft Anträge ab dem Kalenderjahr 2012) seien Golfplätze in einer neuen Verordnung dezidiert nicht mehr als förderwürdig eingestuft worden. "Unsere Mitarbeiter sind angehalten, genau zu arbeiten. Fördermissbrauch wird von uns keinesfalls unterstützt", stellt Brugner klar.

Inzwischen liegt der Ball beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof. Weil das Landwirtschaftsministerium als Berufungsbehörde der Argumentation der AMA folgte, müssen die Höchstgerichte eine endgültige Entscheidung treffen. Lediglich die Rückforderung der EBP für 2007 (28.220 Euro) wurde vom Ministerium aufgehoben. Da Haas "im guten Glauben" gehandelt habe, könne die verkürzte Verjährungsfrist von vier Jahren zum Tragen kommen.

Hoffnungsschimmer

Das ist dem südsteirischen Bauern freilich zu wenig. Er setzt seine Hoffnungen kurioserweise in einen schon vor Jahren beendeten Rechtsstreit mit der AMA. Auch damals ging es um die "Golfwiese". Eine geringfügige Flächenüberschneidung mit einem Förderantrag des Verpächters löste 2005 eine Betriebsprämiensperre aus. Nach langem Hin und Her bekam Haas 2007 schließlich recht. "Warum hat mich die AMA nicht schon damals auf die fehlende Förderwürdigkeit aufmerksam gemacht", wundert sich Haas.

Bei der AMA wollte man auf Anfrage der Kleinen Zeitung keine Stellungnahme abgeben. "Aus Datenschutzgründen", wie eine Sprecherin betont.

ROBERT LENHARD

Kommentar

ROBERT LENHARD(Un)wissen von ROBERT LENHARD

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Foto © LENHARD

Bild vergrößernSeit 1995 pflegt Landwirt Franz Haas 25 Hektar Wiesen am Golfplatz Lebring und erhält dafür auch Fördergelder. "Das ist ganz normale Landwirtschaft, ich sehe hier keinen Missbrauch.“ Foto © LENHARD

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