Bezirks- und Gemeindesuche
Ex-Lebensgefährtin verletzt: Anzeige erst nach Tagen
Der gewalttätige Vorfall ereignete sich zwar schon zu Weihnachten, wurde aber erst jetzt bekannt – als die verletzte Grazerin (25) nach einer neuerlichen Attacke am Dreikönigstag Anzeige erstattete.

Foto © Scheriau | Sujetbild
Ein 27 Jahre alter Grazer hat seine frühere Lebensgefährtin (25) seit den Weihnachtsfeiertagen immer wieder geschlagen und gewürgt und sie dabei schwer verletzt. Dies teilte die Landespolizeidirektion Steiermark am Montag mit. Erst nach der letzten Misshandlung in der Nacht auf Sonntag, Dreikönigstag, fasste sich die junge Frau ein Herz und zeigte ihn an.
Am Stefanitag war es zwischen den beiden in der gemeinsamen Wohnung im Bezirk Gries zu einem Streit gekommen, da die Frau sich von ihm trennen wollte. Im Zuge der Auseinandersetzung schlug der Grazer der Frau mehrmals ins Gesicht, worauf sie mit dem Kopf gegen die Wand stieß und verletzt wurde.
Erneute Auseinandersetzung
Einen Tag später kam es erneut zu einer Auseinandersetzung, bei der der 27-Jährige die in der Badewanne stehende Ex-Lebensgefährtin an den Haaren riss und ihr mehrere Schläge versetzte. Dabei fiel sie aus der Badewanne und stieß mit dem linken Unterschenkel gegen ein Regal, wodurch ein Trinkglas zu Boden fiel und zerbrach. Die 25-Jährige stürzte auf die Scherben, dabei wurden ihr die Sehnen des Unterschenkels durchtrennt. Der 27-Jährige prügelte jedoch weiter auf die Frau ein und würgte sie.
Not-OP
Erst als er die blutende Wunde sah, ließ er von ihr ab, verband ihr Bein und brachte sie ins UKH Graz, wo sie sofort operiert wurde und einen Gips bekam. Die Verletzte schützte ihren Ex-Lebensgefährten dennoch und gab auf Befragen des Arztes an, sie sei gestürzt.
In der Nacht auf den Dreikönigstag wollte der Mann laut Polizei einige Sachen in der Wohnung abholen, rastete jedoch erneut aus. Er schlug und würgte die Frau. Als er von ihr abließ, gelang es ihr, die Polizei zu alarmieren. Bei seiner Einvernahme war der Grazer nicht geständig. Er wurde aus der Wohnung gewiesen und ein Betretungsverbot ausgesprochen.






















