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Zuletzt aktualisiert: 03.12.2012 um 21:08 UhrKommentare

Jetzt hagelt es Kritik an neuem Jugendschutz

Mit 14 Jahren bis 1 Uhr früh ausgehen, mit 16 sogar unbegrenzt: Die Details der neuen Jugendschutzbestimmungen regen auf. Scheitert die Novelle im allerletzten Moment?

Foto © Leodolter

Endlich soll es ein einheitliches Jugendschutzgesetz (in vorerst sieben Bundesländern) geben. Doch die Details der Neuerungen, auf die sich die Länder vor Kurzem in Graz geeinigt haben, rufen nach und nach Kritiker auf den Plan - sogar unter den Jugendlichen selbst. Da herrscht nämlich nicht wie erwartet nur Freude über längere Ausgehzeiten. "Ab 16 Jahre unbegrenzt ausgehen, mit 14 Jahren bis 1 Uhr nachts unterwegs sein. Gibt es überhaupt noch Grenzen für die heutige Jugend?", fragen sich Schüler der HLW Deutschlandsberg. Sie selbst sind zwischen 17 und 19 Jahre alt - und meinen: "Glauben Sie wirklich, dass 14-Jährige bis 1 Uhr früh nur Mineral trinken?" Derartige Zweifel motivieren den Grazer Jugendstadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg (ÖVP) zur politisch bisher schärfsten Kritik an der Einigung: "Das angedachte Gesetz verdient nicht mehr den Namen Jugendschutzgesetz." Nur zu gerne erinnert man sich im Rathaus an die Bedenken der Kollegen im Landhaus, als noch um ein bundesweit einheitliches Gesetz gerungen worden ist. Damals kritisierte man "signifikante Aufweichungen und damit ein Weniger an Schutz für die Kinder und Jugendlichen". Eben solche Aufweichungen sieht Eisel-Eiselsberg mit der von Landesrätin Elisabeth Grossmann (SPÖ) erzielten Einigung. Auch Jugendanwältin Brigitte Pörsch ist skeptisch: "Wo es jetzt schon Probleme gibt, wird es künftig noch mehr geben." Ungeachtet der Tatsache, dass auch in Zukunft der Jugendschutz nur den Rahmen vorgibt, aber die Erziehungsberechtigten entscheiden, wie lange ausgegangen werden darf.

"Diese Debatte gehört dazu", kontert Grossmann. Die Erfahrungen in Wien und Co. wären am Ende positiv gewesen. Außerdem "werden wir beim Alkoholkonsum strenger", so die Landesrätin. Ihrer Ansicht nach wird im Jänner 2013 das einheitliche Regelwerk der Länder plangemäß unterzeichnet: "Das hat eine hohe Verbindlichkeit." Dann folgen die Beschlüsse in den jeweiligen Landtagen.

Für manche Eltern dürfte es noch schwieriger werden, ihre Sprösslinge von familienintern festgelegten Grenzen zu überzeugen. Eine bloße Vereinheitlichung sei zu wenig, sagt Elternvertreterin Ilse Schmid. "Eigentlich müsste darüber diskutiert werden, wie man zu Verbesserungen für Jugendliche kommt." Die sieht sie bei den Ausgehzeiten nicht. Strenge Bestimmungen zum Alkoholkonsum begrüßt Schmid, gibt aber zu bedenken: "Da muss es Personen geben, die kontrollieren, dass die Bestimmungen eingehalten werden."

SONJA HASEWEND, THOMAS ROSSACHER

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511 Teilnehmer

Neues Jugendschutzgesetz

Grafik © KLZ / Leodolter

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