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Zuletzt aktualisiert: 03.12.2012 um 12:57 UhrKommentare

Neonazi-Prozess: Gereiztes Finale

Im Grazer Straflandesgericht ist am Montag wieder einmal der Prozess gegen zehn Männer wegen NS-Wiederbetätigung fortgesetzt worden. In den nächsten Tagen soll es nun endlich ein Urteil geben.

Foto © APA/Sujetbild

GRAZ. Voraussichtlich am Mittwoch endet der monatelange Prozess gegen zehn Männer wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung. Am Montag schloss der Geschworenensenat unter Richter Raimund Frei das Beweisverfahren ab und zog sich zur Beratung der Fragen an die Geschworenen zurück. Nach den Plädoyers von Staatsanwalt Johannes Winklhofer und den Verteidigern am Dienstag beraten die Laienrichter.

Am Montag wurde eine Zeugin aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz zum zweiten Mal einvernommen - und nicht von allen erkannt. "Das ist nicht die Zeugin!", rief einer der Angeklagten. "Doch", sagte der Vorsitzende, "wollen S' einen Ausweis von ihr?"

Die Stimmung war gereizt: Einige Angeklagte und ihre Anwälte schickten die Berufsrichter mit zahlreichen Beweisanträgen in letzter Minute, die allesamt abgelehnt wurden, mehrmals zur Beratung hinaus. Die Abweisung der Anträge wurde von den Verteidigern jeweils formell "gerügt", was für die Bekämpfung einer etwaigen Verurteilung bedeutsam ist.

Unter anderem wurde am Montag noch vergeblich versucht, einen der Geschworenen wegen "politisch feindlicher Gesinnung" loszuwerden. Er hatte kurz nach dem Prozessauftakt im Mai (!) flapsig gefragt, wer denn nun einschlägige Pickerln übergeben habe, wenn alle Angeklagten es leugnen, "etwa der Heilige Geist?". Außerdem hatte er in einer Frage bemerkt, der Holocaust-Leugner Gerd Honsik sei "kein Dichter".

Vor Gericht stehen zehn Männer, sechs wurden wegen rechtsradikal motivierter Schlägereien im Frühjahr - noch nicht rechtskräftig - verurteilt, zwei freigesprochen. Nun wird darüber verhandelt, ob die dabei gegrölten Parolen und Lieder Wiederbetätigung waren. Außerdem geht es um verbotene Pickerln und eine rechtsradikale Homepage, die der Angeklagte Franz Radl betreut haben soll. Es drohen mehrjährige Haftstrafen.

ALFRED LOBNIK

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