Bezirks- und Gemeindesuche
Gratis einkaufen mit fremder Karte
Mit einer falsch zugestellten Kreditkarte ging ein 18-Jähriger einkaufen. Und das gleich 42 Mal. "Die Versuchung des Freeshoppings war halt zu groß". Der Strafrahmen beträgt ein Jahr bedingt.

Foto © KLZ/Fuchs
Das ist kein Spaß." Selten muss Richter Christoph Lichtenberg in einer Verhandlung diesen Satz so oft wiederholen wie in dieser. Der Angeklagte ist 18, ziemlich flapsig und sichtlich gut gelaunt.
2011 bekam er eine Kreditkarte zugestellt, die ihm nicht gehörte. Sie war für den bestimmt, der zuvor in derselben Wohnung gewohnt hatte.
Innerhalb von fünf Wochen ging der Angeklagte mit der fremden Kreditkarte 42 Mal einkaufen. Die Highlights: dreimal täglich Fast Food, Baumaterial ("Ich hab die Wohnung saniert."), Autoersatzteile (BMW 520 i), mehrmals täglich tanken ("Ich bin viel gefahren."), eine Uhr, ein Notebook, ein Fernseher . . .
Schuldig? "J-ja." Es war ein "Scheiß" und es tut ihm ja so leid, aber die Versuchung des "Freeshoppings war halt zu groß". Und der andere, das Opfer, war "halt so deppert", die Karte nicht zu sperren, sagt er grinsend.
Das konnte der erst tun, als plötzlich 5600 Euro von seinem Konto abgebucht wurden. Die Kreditkartenfirma meint übrigens, der Geschädigte müsse den Schaden selber tragen. Sie könne schließlich nicht prüfen, wer eine Karte verwendet.
"Haben Sie versucht, den Schaden wiedergutzumachen?", fragt der Richter den Angeklagten. "N-nein, nicht wirklich." Also gar nicht. Er ist arbeitslos.
"Wie soll's mit Ihnen weitergehen?" - "Ja, wie soll's weitergehen? I waß net." Gut, dass es der Schöffensenat weiß: ein Jahr bedingt wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel.
Und wenn die Bewährungshilfe sich über ihn beschwert, geht er sitzen. Und wenn er nicht in drei Jahren den Schaden gutmacht, geht er auch sitzen. Und wenn wieder etwas ist, geht er ganz lange sitzen, denn: "Das ist kein Spaß."
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