Bezirks- und Gemeindesuche
Geplante Abschiebung fand doch nicht statt
Jener 23-Jährige, der seit Jänner 2004 in Graz lebt, sollte am Dienstag per Flug in seine Heimat Nigeria abgeschoben werden. Die Abschiebung hat aber nicht stattgefunden - Gründe dafür wurden nicht bekannt gegeben.

Foto © Gernot Eder
Für ihn, seine Freundin und deren Familie ist es eine menschliche Tragödie. Die Behörden sprechen von einem Routinefall. Mit 14 Jahren flüchtete Amaechi Eboigbe allein aus Nigeria, weil er um sein Leben fürchtete, nachdem sein Vater aufgrund seiner Mitgliedschaft bei einer religiösen Gruppierung brutal ermordet wurde. Am Dienstag sollte Eboigbe per Flugzeug von Wien nach Nigeria gebracht werden. Wie am Nachmittag bekannt wurde, fand die Abschiebung vorerst aber nicht statt - Gründe dafür wurden nicht bekannt gegeben.
2008 wurde das Asylverfahren negativ beschieden. Zu der Zeit war er schon mit der Studentin Cristina Volpe befreundet und wurde auch von ihrer Familie freundlich aufgenommen. Eboigbe hat während seines Aufenthalts in Graz gearbeitet. Er ist nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, war voll integriert.
Abweisung
"Ein eindeutiger Fall für das humanitäre Bleiberecht", erklärt Wolfram Steinhuber von der Plattform Bleiberecht. Trotzdem wurden 2009 und 2010 Anträge auf Bleiberecht abgewiesen. "Eboigbe hätte die Möglichkeit gehabt, eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Abweisung einzubringen. Das hat er aber nicht getan", heißt es dazu von Bernhard Just, dem zuständigen Referenten im Büro von LH Franz Voves.
Seit 2011 liege der Bescheid vor, Amaechi Eboigbe auszuweisen. Der entsprechenden Aufforderung sei dieser nicht nachgekommen. "Deshalb musste die Abschiebung in die Wege geleitet werden. Die auch schon früher hätte stattfinden können. Eboigbe ist aber zeitweise untergetaucht. Jetzt wird die Abschiebung vollzogen. Das ist für uns ein Routinefall, wie viele andere auch", erklärt Klaus Kelz, der betraute Leiter des Rechtsbüros bei der Grazer Polizei.
"Der einzige Fehler, den Eboigbe begangen hat, war, dass er die Behördenbescheide zu wenig ernst genommen hat und nicht ausreichend beraten wurde", hält Steinhuber die Abschiebung für völlig unnötig.
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Bleiberecht
Wenn ein Asylverfahren in Österreich mit einem Ausweisungsbescheid endet, hat der Asylwerber noch eine letzte Möglichkeit: Er kann um Bleiberecht ansuchen. Damit vollzieht die österreichische Rechtsprechung den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention: das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
In die Praxis übersetzt bedeutet das: Ist eine Abschiebung - abseits aller sonstigen Asylgründe - aus menschenrechtlichen oder humanitären Gründen nicht vertretbar, bekommt der Antragsteller eine (meist befristete) Niederlassungsbewilligung erteilt. Basis dafür ist eine Interessensabwägung der Behörde.





















