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Zuletzt aktualisiert: 08.10.2012 um 16:04 UhrKommentare

Fußgänger ging auf Autolenker los: Ein Jahr Haft

Weil ein Autofahrer ihn und seine Freundin beinahe angefahren hätte, ist ein Steirer im April völlig ausgerastet: Er soll mit dem Messer auf den Lenker losgegangen sein. Am Montag wurde er wegen schwerer Körperverletzung - nicht rechtskräftig - verurteilt.

Sujetbild

Foto © APASujetbild

Der Mann ging auf den Lenker los, versetzte ihm Fußtritte und soll mit einem Messer in der Hand auf seinen Kontrahenten losgegangen sein.Der Kontrahent konnte den Stich abwehren und blieb unverletzt, trotzdem klagte die Staatsanwaltschaft Mordversuch an. Bei der Verhandlung am Montag in Graz fühlte sich der Angeklagte nicht schuldig. Ein Jahr unbedingte Haft hat am Nachmittag schließlich das nicht rechtskräftige Urteil gelautet. Die Geschworenen befanden, es handle sich um schwere Körperverletzung, nicht um Mordversuch.

Messer gezückt

Der 28-Jährige war zusammen mit seiner Freundin bei Rot über die Straße gegangen. Ein Autolenker konnte gerade noch bremsen, was folgte, war der Austausch wenig freundlicher Handzeichen. Das brachte den Fußgänger so in Rage, dass er auf den Fahrer des Pkw losging. Was dann genau geschah, darüber existieren mehrere Varianten - und zwar ungefähr so viele, wie es Zeugen gibt. Laut Anklage soll der Heißläufer zunächst seinen Gegner getreten haben, bevor er ein Messer zückte und damit sein Gegenüber bedrohte. Der andere konnte den Angriff abwehren, es passierte weiter nichts.

Doch bei der ersten Verhandlung wegen dieses Vorfalls - damals ging es noch um versuchte Körperverletzung - entschied der Richter, das sei eher ein Mordversuch gewesen. Also wurde die Geschichte nun vor einem Geschworenensenat neu aufgerollt. Der Angeklagte ist seit dem 14. Lebensjahr drogenabhängig, die Gutachterin beschied ihm aber Zurechnungsfähigkeit. "Ich hab' mich so geschreckt, weil ich gedacht habe, meine Freundin ist vom Auto gestreift worden", versuchte der Angeklagte sein Ausrasten zu erklären. Dass er mit dem Messer auf den Lenker losgegangen ist, leugnete er aber vehement. "Ich habe nie eine Stichbewegung ausgeführt", sagte er.

Der medizinische Sachverständige erklärte ausführlich, welche Verletzungen durch einen möglichen Stich entstehen hätten können und dass das Opfer daran durchaus hätte sterben können. Tatsächlich kam es aber nicht einmal zu einem Kratzer, also blieb dieses Gutachten im Bereich der Theorie. Schwerer wog da schon die Einschätzung im psychiatrischen Gutachten, dass bei dem Angeklagten eine "Anhäufung aller negativen Prognosekriterien" zu finden seien.

Quelle: APA

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