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Zuletzt aktualisiert: 06.10.2012 um 22:43 UhrKommentare

Gesetz macht's dem Fälscher leicht

Bankomatkarte im Namen eines kranken Steirers ergaunert? Justiz verlangt Originale, die die Bank nicht aufbewahren muss. Ein Hürdenlauf für Angehörige: Anzeigen, Anwälte, Einvernahmen, Anträge - und Einstellung.

Foto © KLZ Erwin Scheriau/Sujet

GRAZ. Mit Banken und Justiz hadert ein Steirer. Im Namen seines Vaters wurde 2011 eine Bankomatkarte beantragt, ausgestellt und benutzt. Während der Mann schwer krank im Spital lag. Der Sohn wittert eine Gaunerei, Unterschriftenfälschung, er erstattet Anzeige. Doch die Staatsanwaltschaft stellte den Fall nun ein: Um die Unterschrift aussagekräftig prüfen zu können, sind Originale notwendig - Originale, die Banken aber nicht aufbewahren müssen! "Eine Gesetzeslücke", grollt der Steirer.

Dessen Vater ist im Vorjahr auf der Intensivstation gelandet. Dennoch soll er um eine neue Bankomatkarte gebeten haben. "Die alte war doch mit den Wertsachen im Spital verwahrt", schüttelt der Sohn den Kopf. Jedenfalls nahm das Geldinstitut den Antrag im Jänner auf und stellte eine neue Karte zu. Bis zum Tod des Kontoinhabers im Frühjahr 2011 wurden ein paar Tausend Euro behoben.

Zu Unrecht und von Unbefugten, meint der Sohn des Verstorbenen. Von Fälschung ist die Rede, die Gegenseite dementiert. So begann ein Hürdenlauf: Anzeigen, Anwälte, Einvernahmen, Anträge - und Einstellung. Zumal die umstrittenen "Unterschriften nicht mehr in Form von Originalen vorliegen", schreibt der Schriftsachve rständige. Diesem folgt die Staatsanwaltschaft und begründet die Einstellung auch "in Ermangelung des Vorliegens von Originalurkunden".

Ärgerlich: Die Bank hatte nur noch eine Kopie abgespeichert. Mehr muss sie laut Unternehmensgesetzbuch auch nicht. Es genügt die "Lesbarkeit in geeigneter Form". Ist der Antrag wie in diesem Fall auf einem Datenträger gespeichert, dann entfällt "das Erfordernis der urschriftgetreuen Wiedergabe".

Für den Hinterbliebenen ist es unfassbar, dass eine Seite Originale vorschreibt, sie der anderen aber nicht vorgeschrieben sind.

Zu allem Überdruss war die Nachricht der Verfahrenseinstellung voller Fehler. Vom "Diplom-Ingenier" über "die Bankomat" bis zum "Schrifsachverständiger" reichten die Schnitzer. Wofür sich die Justiz mittlerweile entschuldigt hat.

THOMAS ROSSACHER

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