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Zuletzt aktualisiert: 26.09.2012 um 20:38 UhrKommentare

"Im falschen Film": Bedingte Haftstrafen für zwei Männer

Eine wilde Verfolgungsjagd im August dieses Jahres mit dem Auto brachte zwei jungen Männern bedingte Haftstrafen. Sie hatten drei Jugendliche verfolgt, die sie für Einbrecher hielten.

Foto © APA

Als ich die komplette Tarnkleidung, das schwarz angemalte Gesicht und die Waffe gesehen habe, habe ich mir gedacht, ich bin im falschen Film", meint einer der drei jungen Zeugen gestern am Landesgericht Leoben vor Richterin Sabine Anzenberger. "Das ist wohl noch milde ausgedrückt", meint diese. Fast 30 Kilometer weit verfolgten ein 20-jähriger Brucker und sein gleichaltriger Beifahrer drei Jugendliche im August mit dem Auto. Nach einer rasanten Verfolgungsjagd in der Gegend um Pernegg und Breitenau stoppte der Brucker die drei Jugendlichen, die er für mögliche Einbrecher gehalten haben will. Dann legte er ein Flobertgewehr auf das Auto an. "Es war nicht geladen, ich habe neben das Auto gezielt", betont er vor Gericht. Tarnkleidung und die schwarze Farbe im Gesicht seines Freundes seien vom Softgunspiel am Nachmittag gewesen. In Bruck endete die wilde Jagd, als die Polizei, die die drei Jugendlichen angerufen hatten, die beiden letztlich festnahm. Nötigung, versuchte schwere Nötigung und die Gefährdung der körperlichen Sicherheit legt Anklägerin Anika Wörndle dem Erstbeschuldigten zur Last. Seinem Begleiter Nötigung und die Gefährdung der körperlichen Sicherheit.

Mir tut es leid. Ich bin kein schlechter Mensch und habe nichts Übles gewollt", betont der Erstangeklagte, der sich im Gegensatz zum Beifahrer schuldig bekennt. Dieser meint, er habe nicht ahnen können, dass das Ganze derart eskalieren würde. Beide entschuldigen sich bei den drei Jugendlichen im Zeugenstand. Der Erstangeklagte drückt ihnen im Gerichtssaal je 500 Euro "Entschädigung" in bar in die Hand.

Sechs Monate bedingte Haft und 6000 Euro Geldstrafe setzt es für den Erstangeklagten, der sich Bedenkzeit nimmt. Vier Monate bedingt bekommt der Beifahrer. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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