Bezirks- und Gemeindesuche
Schulbusse: Eine Frage der Promille
71 Prozent der Schülertransport-Kilometer bestreiten Kleinbusse. Dort gelten höhere Alkoholgrenzen als bei Omnibussen. Eine Anpassung wird gefordert.

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Bei Kindern sollten strengere Sicherheitsvorkehrungen gelten als bei Erwachsenen, das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Und auch diese setzen sich lieber in einen Bus, in dem sie das Gefühl haben können, nach der Fahrt auch wieder unversehrt wieder aussteigen zu können. Skurril mutet daher die Tatsache an, dass für Kleinbusse eine höhere Alkohol-Promillegrenze gilt als für die größeren Omnibusse. Immerhin 71 Prozent der Schülertransport-Kilometer werden von Kleinbussen bestritten.
Aus diesem Grund fordert das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) zum wiederholten Mal ein absolutes Alkoholverbot für alle Formen von Schulbuslenkern. Im Fall der Omnibusse liegt die erlaubte Alkoholgrenze bei 0,1 Promille. Bei den Kleinbussen beträgt sie jedoch 0,5 Promille. "Der Grund ist, dass man diese Transporte mit dem B-Führerschein machen kann", erklärt Peter Felber, der Leiter der KFV-Landesstelle Steiermark.
"Wir fordern auch den Einbau von Alkohol-Wegfahrsperren", sagt Felber. Mit diesen "Alko-Locks" lässt sich ein Fahrzeug nur starten, wenn eine Atemprobe den voreingestellten Promille-Grenzwert nicht überschreitet.
Das KFV tritt mit dem Bundeselternverband für mehr Sicherheit bei Schülertransporten auf. Neben der Promillegrenze geht es auch darum, dass jedes Kind einen Sitzplatz haben soll, sowie um speziellere Aus- und Weiterbildung der Lenker von Klein-Schulbussen. Denn hier gilt: Wer einmal den Schülertransport-ausweis hat und sich nichts zuschulden kommen lässt, darf auf unbegrenzte Zeit weitermachen.
"Keine weitere Belastung"
Bei den gewerblichen Schulbuslenkern stoßen die Forderungen auf offene Ohren - aber auch auf Skepsis. "Die gesetzliche Anpassung der Promillegrenze ist für uns eine Selbstverständlichkeit", sagt Anton Eberl, der Fachverbands-Obmann für das Pkw-Personenbeförderungsgewerbe in der Wirtschaftskammer. Auch er plädiert für eine Gesetzesnovelle durch das Verkehrsministerium. Doch Eberl verwehrt sich gleichzeitig gegen weitere finanzielle Belastungen für Busunternehmer- und fahrer. Er spielt den Ball weiter: Das KFV solle zuerst die Finanzierung dieser Ideen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend abklären. Die Erlöse der Beförderungsunternehmen ließen keine weitere Belastungen zu.
"Gespräche zu diesem Thema laufen", sagt dazu Peter Felber. "Die Kosten sollen nicht auf Busunternehmer alleine abgewälzt werden." Man versuche gerade, Partner in Gemeinden, Ländern und Bund zu finden. Fernziel seien jedenfalls automatisch eingebaute Alkohol-Wegfahrsperren in jedem Schulbus.



















