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Zuletzt aktualisiert: 06.09.2012 um 19:23 UhrKommentare

"Fall Oliver": Mutter konnte fünfjährigen Sohn kurz treffen

Im "Sorgerechtsfall Oliver" ist es zu einem ersten Treffen des Buben mit seiner Mutter gekommen, seitdem der Kleine von seinem dänischen Vater Anfang April in dessen Heimatland gebracht worden war.

Die Mutter konnte ihre Sohn kurz treffen

Foto © APADie Mutter konnte ihre Sohn kurz treffen

Im "Sorgerechtsfall Oliver" ist am späten Donnerstagnachmittag im dänischen Helsingör die zweitägige Verhandlung zu einer eventuellen Rückführung des Fünfjährigen nach Österreich abgeschlossen worden: Die schriftliche Entscheidung des Gerichts soll am 21. September vorliegen. Am Mittwoch war es zu einem Treffen der Mutter mit ihrem Sohn im Beisein des dänischen Vaters gekommen. Nach Angaben der Anwältin der Mutter, Britta Schönhart, sei das Wiedersehen unglücklich verlaufen. Der Kleine ist traumatisiert, sagte Schönhart zur APA.

Bei der heutigen Verhandlung wurden die Konfliktparteien befragt. Die Mutter habe laut ihrer Anwältin dargestellt, dass sie im Juli 2010 auch nach dänischem Recht die Obsorge hatte und legal aus dem Land mit ihrem Sohn nach Österreich gereist war. Dies habe auch der Vater bestätigt, so Schönhart, er habe erst nach der Ausreise der Mutter die alleinige Obsorge bei den dänischen Behörden beantragt und auch erhalten. Damit standen sich eine in Dänemark und eine in Österreich für die Mutter gültige Obsorge gegenüber.

Im April 2012 holte der Vater Oliver zurück nach Dänemark. Nach Angaben der Anwältin habe der Kindesvater "keine Rechtfertigung für die Entführung" des Buben abgegeben. "Er hat auch nicht eingesehen, dass er dem Kind mit seinem Verhalten geschadet hat", so Schönhart. Der Kleine erhalte auch keine psychologische Hilfe. Die Argumentation des Kindesvaters sei es u.a. gewesen, dass der Bub seinen Lebensmittelpunkt in Dänemark gehabt habe.

Voraussetzungen für Rückführung sind gegeben

Man sei zuversichtlich, dass das Pflegschaftsgericht dem Antrag auf Rückführung Olivers nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen stattgebe, "alleine schon aus Gründen der Generalprävention", so die Advokatin nach der Verhandlung. Alle Voraussetzungen für eine Rückführung seien gegeben. Der Richterspruch wird am 21. September der dänischen Anwältin der Mutter sowie der Rechtsvertretung des Vaters zugestellt. "Es gibt noch die Möglichkeit zum Einspruch", so Schönhart. Wenn das Gericht aber Gefahr im Verzug sehe, könne es - wie auch in Österreich möglich - die Rückführung zeitgleich mit der Zustellung des Entscheids einleiten.

Am Mittwoch sahen sich Mutter und Sohn auch erstmals seit Anfang April wieder. Dabei kam es laut der Anwältin zu einer Konfliktsituation zwischen den Eltern, da der Vater "entgegen der Vereinbarung" auch zu dem Treffen mitgekommen sei. Das Wiedersehen habe auch nur kurz gedauert, der Bub habe geweint, hieß es. Der Kontakt sei nur "unter schwersten Mühen" zustande zu bringen gewesen, wie von der Anwältin mitgeteilt wurde. Erst in letzter Sekunde habe der Vater dem Besuch zugestimmt und Oliver "entgegen der Vereinbarung" eine halbe Stunde zu spät gebracht. Ihrer Ansicht nach sei der Bub traumatisiert, so Schönhart.

Eine weitere Verhandlung im "Fall Oliver" ist am 25. September in Graz am Straflandesgericht angesetzt: Der Vater muss sich wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung verantworten. Ob er zur Verhandlung auch erscheinen wird, ist noch nicht klar.


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