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Zuletzt aktualisiert: 04.09.2012 um 18:52 UhrKommentare

Republik musste UVP-Gesetz reparieren

Auslöser war eine Beschwerde der Voitsberger Kraftwerksgegner an die EU. Durch die Novelle, die am 3. August in Kraft trat, haben NGOs, also Nichtregierungsorganisationen wie Greenpeace oder Global 2000, mehr Rechte.

Auslöser war eine Beschwerde der Voitsberger Kraftwerksgegner

Foto © KratzerAuslöser war eine Beschwerde der Voitsberger Kraftwerksgegner

Der Widerstand in Voitsberg gegen die Umrüstung des Kovats-Kraftwerkes zeigte Wirkung. "Aufgrund einer Beschwerde an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Die Republik hat inzwischen eingelenkt und das Gesetz novelliert", schildert der Grazer Rechtsanwalt Dieter Neger. Durch die Novelle, die am 3. August in Kraft trat, haben NGOs, also Nichtregierungsorganisationen wie Greenpeace oder Global 2000, mehr Rechte.

"Im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit können sie dann, wenn festgestellt wird, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist, Beschwerden einbringen. Bei Kraftwerken wie in Voitsberg oder bei 380 KV-Leitungen an den Umweltsenat und bei Autobahnen oder Hochleistungsbahnen an den Verwaltungsgerichtshof." Ob einer Beschwerde an den Umweltsenat aufschiebende Wirkung zuerkannt werde, könne man nicht sagen. "Das ist noch ein Novum."

Beim Kraftwerk selbst tut sich nicht viel. "Ich verhandle mit Interessenten in alle Richtungen. Wir müssen bald zu einer Lösung kommen", meint Treuhänder Matthias Schmidt aus Wien. Ein Abbruchbescheid sei beantragt, liege aber noch nicht vor.

ANDREA KRATZER

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