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Urteile im Sturm-Prozess wurden zugestellt
Die Urteile sind nun auf 266 Seiten schriftlich ergangen. Die Verteidiger von Kartnig und Co. haben bis kurz vor Weihnachten Zeit, dagegen zu berufen.

Foto © KanizajEx-Sturm-Präsident Hannes Kartnig ist Mitte Februar zu fünf Jahren unbedingter Haft und einer Geldstrafe von 6,6 Mio. Euro verurteilt worden
266 Seiten stark sind die Urteile im Sturm-Prozess, die nun schriftlich ergangen sind. Das bestätigten am Donnerstag auch die Verteidiger der Angeklagten. Bis kurz vor Weihnachten haben die Verteidiger nun Zeit, zu berufen. Sie hatten ja bereits kurz nach der Urteilsverkündung angekündigt, Nichtigkeitsbeschwerde einzubringen und gegen die Strafhöhe und das Fußfesselverbot (dies betrifft nur Hannes Kartnig) zu berufen. Sollte - wie zu erwarten - die Berufung erfolgen, kann der Oberste Gerichtshof erst 2013 darüber entscheiden.
Langwiereiger Prozess
Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnig ist Mitte Februar zu fünf Jahren unbedingter Haft und einer Geldstrafe von 6,6 Mio. Euro verurteilt worden. Dem 60-Jährigen wurde schwerer Betrug, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der ehemalige Sportdirektor Heinz Schilcher muss 1,9 Mio. Euro zahlen. Der Ex-Sekretär des Vereins wurde zu einer Geldstrafe von 2,327 Mio. verurteilt. Sollte er nicht zahlen, muss er eine vorerst bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten antreten. Vom Vorwurf der betrügerischen Krida wurden alle freigesprochen.
Neben den drei Hauptbeteiligten wurden die fünf ehemaligen Vorstandsmitglieder zu unbedingten Geldstrafen zwischen 1,3 Mio. und 3,8 Mio. Euro verurteilt, außerdem wurden bedingte Haftstafen zwischen sechs und zwölf Monaten verhängt. 42 Verhandlungstage hatte es gebraucht, bis es in dem Verfahren rund um den Bundesligisten Sturm Graz zu einem Urteil gekommen ist. Der Schöffensenat (Vorsitz: Karl Buchgraber) hatte sich mehr als elf Monate lang zahlreiche Zeugen, Gutachter und immer wieder die Verteidiger angehört.




















