Bezirks- und Gemeindesuche
Polit-Krach um das Wahlrecht
Nebenwohnsitz-Regel löst Wirbel vor burgenländischen Gemeinderatswahlen aus: Grüner kämpft in Oberwart um Aufnahme in Wählerliste, in anderen Orten toben ähnliche Konflikte ums Wahlrecht.

Foto © Gina Sanders - FotoliaDie burgenländische Wahlordnung legt das Wahlrecht liberaler aus
Wer darf wählen, wer nicht? Diese Frage lässt im Burgenland eineinhalb Monate vor den Gemeinderatswahlen am 7. Oktober in vielen Gemeinden die Wogen hochgehen. Ist das Recht zu wählen in der Steiermark gesetzlich recht unmissverständlich geregelt, lässt die burgenländische Wahlordnung breiteren Spielraum zu - der von den politischen Akteuren in den Gemeinden auch weidlich genutzt wird. So tobt in Oberwart eine Auseinandersetzung um die von der Wahlbehörde untersagte Kandidatur des Grünen Wolfgang Spitzmüller. In Moschendorf (Bezirk Güssing) sieht sich ein SP-Mitglied zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossen, in Loipersbach (Bezirk Mattersburg) flog ein FP-Gemeinderat aus der Wählerevidenz. Einschlägige Aufregung gibt es auch in Bildein und Heiligenbrunn (Güssing), wo laut SP Personen kurzfristig ins Verzeichnis reklamiert beziehungsweise gestrichen wurden.
Möglich macht dies in vielen Fällen eine Besonderheit der burgenländischen Wahlordnung, die es sonst so nur in Niederösterreich gibt: Nicht nur ein Hauptwohnsitz qualifiziert für das Wahlrecht, sondern auch ein Nebenwohnsitz. Sofern - und jetzt wird es haarig - der gesellschaftliche, wirtschaftliche, berufliche und familiäre Lebensmittelpunkt in besagter Gemeinde liegt (siehe links).
Zwei Mal
Viele Burgenländer geben damit ihre Stimme in verschiedenen Gemeinden ab. "Das ist keine einfache Regelung", gesteht Erich Hahnenkamp von der Gemeindeabteilung der Landesregierung. Vor allem der gesellschaftliche Lebensmittelpunkt sei behördlich schwer festzustellen. Direkter formuliert Moschendorfs VP-Bürgermeister Werner Laky: Diese Regelung erinnere an eine Bananenrepublik, "wer am besten schummelt, gewinnt die Wahl". Das schwammige Gesetz sei eine "Schande für Österreich".
Doch auch bei den Hauptwohnsitzen läuft offenbar nicht alles rund: Vor Wahlen gebe es in kleinen Abwanderungsgemeinden an der Grenze plötzlich 100 Wahlberechtigte mehr, andernorts würden unliebige Personen einfach aus der Liste reklamiert, klagt Laky. Just in Moschendorf kämpft derzeit der Deutsche Volker Ruh um Aufnahme in die Wählerliste. Laut Laky hat er das Ansuchen nicht fristgerecht abgegeben, was Ruh gegenüber der Kleinen Zeitung bestreitet. "Die Unterlagen waren verschwunden als bekannt wurde, dass ich für die SP antrete." Morgen entscheidet die Bezirkswahlkommission über Ruhs Berufung.
Ausgebremst
In Oberwart fühlt sich Spitzmüller bei der Kandidatur von der absolut regierenden SP ausgebremst. Er hat als Oberschützener einen Nebenwohnsitz in Oberwart, die Wahlbehörde sah hier dennoch keinen Lebensmittelpunkt. "Wäre ich ein Roter, hätte ich dieses Problem sicher nicht." Mit Kopfschütteln reagiert SP-Bürgermeister Gerhard Pongracz: Spitzmüller erfülle die Kriterien nicht, die Kommission habe die Entscheidung einstimmig und ohne Emotionen gefällt.
Pongracz, Bürgermeister und Abgeordneter, hält die Wahlregelung für gut. Studenten und Pendler könnten nichts dafür, dass Wien Parkpickerl oder Gemeindewohnungen nur vergebe, wenn man dort den Hauptwohnsitz anmelde, sagt er. Da das Burgenland aus kleinen "übersichtlichen" Gemeinden bestehe, sei das Wahlgesetz leicht durchführbar.
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Kommentar
DER RECHTLICHE HINTERGRUND
Bei Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen verleiht im Burgenland nicht nur ein Hauptwohnsitz das aktive und passive Wahlrecht, sondern auch ein Nebenwohnsitz. Um zusätzlich in der Gemeinde des Nebenwohnsitzes in die Wählerevidenz zu kommen, muss die betreffende Person nachweisen, hier den Mittelpunkt "beruflicher, familiärer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Lebensverhältnisse" zu haben. Zumindest zwei der vier Kriterien müssen laut Wahlordnung erfüllt sein. Man könnte theoretisch Bürgermeister in zwei Gemeinden werden, erklärt Erich Hahnenkamp vom Gemeindereferat der Landesregierung.
Die Regelung ist nicht unproblematisch, da vor allem der gesellschaftliche Mittelpunkt schwer nachzuweisen ist und darüber hinaus laut Meldegesetz eigentlich der Hauptwohnsitz diese Kriterien erfüllen sollte. Im Burgenland schielt man mit der Konstruktion auf Stimmen von Pendlern und Studenten, die sich wegen Vergünstigungen hauptwohnsitzmäßig in Wien gemeldet haben.
EU-Ausländer können bei Gemeindewahlen um Aufnahme in die Wählerevidenz ansuchen. Hier gelten dieselben vier Kriterien. Auch bei Landtagswahlen berechtigt ein Nebenwohnsitz zur Stimmabgabe - allerdings nur, wenn im Burgenland kein Hauptwohnsitz vorhanden ist.



















