Bezirks- und Gemeindesuche
Beschneidungen vorerst gestoppt
Keine neuen Termine gibt es derzeit für religiöse Beschneidungen auf der Grazer Kinderchirurgie. Die rechtliche Lage muss geprüft werden. In den kommenden Wochen kommt eine offizielle Stellungnahme dazu. Von Barbara Jauk

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Das Urteil des Kölner Landgericht vom Juni, wonach nicht medizinisch indizierte Beschneidungen von minderjährigen Buben als Körperverletzung strafbar sind, zieht weitere Kreise. Nach dem Züricher Kinderspital hat auch die Kinderchirurgie des Grazer Klinikums die Terminvergabe für religiöse Beschneidungen gestoppt. "Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie prüft die rechtliche und die ethische Lage und arbeitet an einer Stellungnahme zum Thema", verrät der Kinderchirurg Univ.- Assoz. Prof. Dr. Amulya Saxena von der Grazer Kinderchirurgie. In den nächsten Wochen soll die Entscheidung für das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit religiösen Beschneidungen fallen. Solange herrscht ein Aufnahmestopp. "Bereits zuvor vereinbarte Termine werden allerdings eingehalten", schränkt Saxena ein.
Wie läuft eine Beschneidung ab?
80 bis 90 religiöse Beschneidungen werden pro Jahr auf der Grazer Kinderchirurgie durchgeführt. Die Zahl der medizinisch notwenigen Beschneidungen (zum Beispiel wegen chronischen Harnwegsinfekten oder schmerzhaften Verengungen der Vorhaut) ist wesentlich höher (rund 250 Eingriffe pro Jahr). Beschneidungen werden in Graz auf der Tagesklinik durchgeführt. Nach einer ambulanten Aufklärung und einem Narkosegespräch unterschreiben die Eltern eine Einwilligung. "Der Eingriff per se wird unter Allgemeinnarkose (Anm. der Red.: Vollnarkose) durchgeführt und dauert circa zehn bis fünfzehn Minuten", so Saxena. Bei religiösen Beschneidungen wird immer die gesamte Vorhaut entfernt, bei medizinischen oft nur ein Teil davon. Nachdem der Patient wach ist, wird sein Zustand überprüft. Nach insgesamt sechs Stunden verlassen die meisten Kinder das Krankenhaus wieder.
Entscheidung fällt nicht leicht
Die Entscheidung fällt nicht leicht. "Die Angelegenheit ist sehr komplex", weist Saxena hin, "eine Lösung zu finden, ist nicht einfach". Grund dafür ist, dass so viele verschiedene Gruppen – Juristen, Ärzte, Patienten, Eltern und religiöse Gruppen - involviert sind. "Die Mediziner machen sich die Entscheidung bestimmt nicht leicht", so der Kinderchirurg. Zwei wesentliche Gründe, warum Beschneidungen auf alle Fälle im Spital durchgeführt werden sollten, hat Saxena zum Abschluss noch parat: "Wir bieten (Anm. der Red.: die Kinderchirurgie) einfach die sicherste und hygienischste Umgebung, um solche Beschneidungen durchzuführen." Zudem habe das Krankenhaus einen 24-Stunden-Notfalldienst, sollte es im Nachhinein doch zu einer Komplikation, zum Beispiel einer Nachblutung, kommen. Passieren tue das aber in der Regel ganz selten, so der Chirurg.
Barbara Jauk
Der Kölner Fall
Die Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgerichts grundsätzlich strafbar. In einem Urteil sprach das Gericht einen Arzt, der einen Buben beschnitten hatte, zwar frei. Dies jedoch nur mit der Begründung, dass der Arzt von der Strafbarkeit nichts gewusst habe und deshalb einem "Verbotsirrtum" unterlegen sei. Tatsächlich müssten Beschneidungen als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Landgericht.
In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen Vierjährigen auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Buben in die Notaufnahme. Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine Einwilligung der Eltern vorgelegen sei. Außerdem sei die Beschneidung eine "traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft".
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Beschneidung im Judentum
Die Brit Mila ist die (partielle) Entfernung der Vorhaut des männlichen Gliedes (Zirkumzision) nach jüdischer Tradition. Durchgeführt wird sie durch den sogenannten Mohel, der im Allgemeinen Arzt ist. Die Brit Mila findet in der Regel am achten Lebenstag statt. Falls der Säugling schwach oder kränklich ist, wird die Beschneidung nachgeholt – spätestens bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres.
Die Brit Mila wird als Eintritt in den Bund mit Gott gesehen. Die Juden berufen sich auf Gen 17, 10-14, wo es heißt: "Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden. Am Fleisch eurer Vorhaut müsst ihr euch beschneiden lassen [?] Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden."
Quelle: Wikipedia
Beschneidung im Islam
Der Prophet Mohammed kam laut Überlieferung ohne bzw. mit sehr kurzer Vorhaut zur Welt. Die Beschneidung wird heute bei den Muslimen als ein Zeichen der Religionszugehörigkeit im Kindesalter – bis zum Alter von 13 Jahren – durchgeführt. Oft wird aus diesem Anlass ein großes Familienfest gefeiert.
Die Beschneidung ist in der Sunna verankert. Die Sunna ist die Summe der zu befolgenden, wegweisenden und nachahmenswerten Taten des Propheten sowohl im religiösen als auch im privaten Leben. Die Sunna ist neben dem Koran die zweitwichtigste Quelle des islamischen Rechts.
Quelle: Wikipedia
Beschneidung im frühen Christentum
Im frühen Christentum, als die Beschneidung auch unter Christen noch Tradition war, sprach sich Paulus von Tarsus gegen eine Pflicht zur Beschneidung für neubekehrte Heidenchristen aus. Mit dem Ende des antiken Judenchristentums als eigener Strömung verschwand die Beschneidung im Christentum zunächst fast ganz. Einige christliche Kirchen wie die Koptisch-orthodoxe Kirche hielten aber weiter daran fest. Das Zweite Vatikanische Konzil schaffte 1962 schließlich auch das Fest zur Beschneidung des Herrn ab, mit den acht Tage nach Heiligabend jeweils am 1. Januar der Beschneidung Jesu gedacht wurde.
Quelle: Wikipedia




















