Bezirks- und Gemeindesuche
Vordernberg: Verzögerung ist möglich
Das Wasserrechtsverfahren für Schubhaftzentrum Vordernberg ist noch immer offen. Die Entscheidung liegt jetzt beim Verwaltungsgerichtshof.

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Während die Bauarbeiten für das Schubhaftzentrum in Vordernberg so weit plangemäß laufen, ist im Hintergrund das Verfahren um den wasserrechtlichen Bescheid nach wie vor nicht abgeschlossen. "Eine Familie hat sich an den Verwaltungsgerichtshof gewandt. Dort liegt das Verfahren nun zur Entscheidung", erklärt Walter Hubner, Bürgermeister von Vordernberg.
Der Verwaltungsgerichtshof hat sowohl beim Land Steiermark als auch bei der Marktgemeinde Vordernberg eine Stellungnahme angefordert. Die Einreichfrist endete am 11. Juli. Die Frage sei, ob die aufschiebende Wirkung des Wasserrechtsbescheids aufgehoben wird oder nicht."Ich rechne mit einer relativ schnellen Entscheidung und gehe davon aus, dass dem Antrag der Anrainer nicht stattgegeben wird", meint Hubner. Denn: "Nachdem es sich beim Schubhaftzentrum um ein Projekt von großer Sensibilität handelt, das von etlichen Experten, Gutachtern und Sachverständigen vielfach durchgerechnet und überprüft wurde, gehe ich davon aus, dass diese mit ihrer Einschätzung nicht falsch gelegen sind", so Hubner.
Verzögerung möglich
Was aber geschieht, wenn der Verwaltungsgerichtshof dem Antrag der Anrainerfamilie stattgibt? Das Projekt Schubhaftzentrum sei dadurch nicht zu Fall zu bringen, betont Hubner. "Es würde eine Verzögerung mit sich bringen und wesentlich höhere Kosten für die Republik Österreich", so Hubner. Alle Bauarbeiten für das Schubhaftzentrum, die auf Grundlage des Baurechtsgesetzes erfolgen, würden ungeachtet des offenen Wasserrechtsverfahrens weiterlaufen.





















