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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2012 um 18:52 UhrKommentare

Höchstgericht: Stilles Betteln ist erlaubt

"Stilles" Betteln zu untersagen und zu bestrafen, ist verfassungswidrig, weil es unsachlich sei und Menschenrechten widerspreche, entschied der VfGh im Fall Salzburg. Der Grazer "Vinzi-Pfarrer" Pucher fühlt sich bestätigt und hofft auf Aufhebung auch in Graz.

Armen-Pfarrer Pucher freut sich über das Urteil der Höchstrichter

Foto © Erwin ScheriauArmen-Pfarrer Pucher freut sich über das Urteil der Höchstrichter

Die politische Diskussion wurde überall extrem emotional geführt, mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hält die Sachlichkeit wieder Einzug: Ein absolutes Bettelverbot verstößt gegen die Verfassung, urteilten die Höchstrichter gestern. Damit haben sie auch das Bettelverbot in Salzburg aufgehoben.

Aber: Bestimmte Erscheinungsformen des Bettelns, etwa aggressives Betteln oder Betteln mit Kindern, können von den Bundesländern untersagt werden. Daher haben die Höchstrichter auch die bestehenden Verbote in Kärnten und Oberösterreich bestätigt.

Für Pfarrer Wolfgang Pucher, der sich seit 15 Jahren in Graz für Bettler einsetzt und das Salzburger Bettelverbot vor das Höchstgericht gebracht hat, ist diese Grundsatzentscheidung dennoch ein Erfolg. "Wir haben 15 Jahre fast alleine eine Lanze für diese Menschen gebrochen und jetzt hat das Höchstgericht unsere Argumente übernommen - das macht mit schon ein bisschen stolz", so Pucher.

Freie Meinungsäußerung

Die Höchstrichter halten in ihrer Entscheidung fest: Betteln als "Appell an die Solidarität und finanzielle Hilfsbereitschaft anderer ist [...] von der Kommunikationsfreiheit des Artikels 10 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt". Sprich: Stilles Betteln auf der Straße oder Betteln mittels eines Schildes zu verbieten, schränkt das Recht auf Meinungsfreiheit ein und ist verfassungswidrig. "Dass derartige Mitteilungen als belästigend, ja unter Umständen auch als störend oder schockierend empfunden werden, ändert nichts am grundsätzlichen Schutz derartiger kommunikativer Verhaltensweisen", urteilen die Verfassungsrichter.

Genau diese inhaltliche Klarstellung ist es, die Pfarrer Pucher optimistisch in den Herbst blicken lässt. Dann entscheidet der Verfassungsgerichtshof über die Bettelverbote in der Steiermark und in Wien. In der Steiermark gilt derzeit ein generelles Verbot, allerdings hat das Land einen "Trick" (Zitat Pucher) versucht: Gemeinden ist es freigestellt, das Verbot per Verordnung für eine bestimmte Zone aufzuheben. Ob das den Höchstrichtern genügt, wird sich zeigen.

GERALD WINTER

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