Bezirks- und Gemeindesuche
Betrunkene Radfahrer halten Polizei auf Trab
Bis zu drei alkoholisierte Radler am Tag stoppt die Grazer Polizei. Ein erwischter Student beklagt sich.

Foto © APAPolizei straft täglich Radfahrer
Die E-Mail beginnt mit dem Namen des Absenders und dem Satz: "Ich bin des alkoholisierten Fahrradfahrens kurz vor meiner Haustür überführt." In den folgenden Zeilen an die Kleine Zeitung meint der Student, er wolle seine Tat nicht verharmlosen - aber die Höhe der Strafe empöre ihn: 1100 Euro. Diese wurde letztlich zwar auf 550 Euro plus 55 Euro Gebühr herabgesetzt, das sei aber "immer noch vernichtend viel".
Abgesehen von ihm seien an diesem Abend zwei weitere Studenten die "fette Beute" der Polizei gewesen. "Mittlerweile häuft sich meiner Erfahrung nach die Jagd auf Studenten!"
Damit konfrontiert nickt Brigadier Kurt Kemeter. "Wir haben mit alkoholisierten Radlern wirklich alle Hände voll zu tun", bestätigt der Stadtpolizeikommandant - der dann den Kopf schüttelt. "Aber es gibt keine Jagd."
Auch Kollege Herbert Mattersdorfer, Leiter des Strafamtes bei der Bundespolizeidirektion Graz, betont: "Es ist tatsächlich keine Kleinigkeit. Immerhin ertappen wir täglich zwei bis drei alkoholisierte Radfahrer. Das hält sich also mit betrunkenen Autolenkern, die wir erwischen, die Waage." Doch davon, dass man das Visier extra in Richtung Studenten oder Pedalritter eingestellt hat, könne keine Rede sein: "Wir stoppen Radfahrer im Zuge einer normalen Verkehrskontrolle. In der Regel passiert das aus anderen Gründen, weil sie etwa ohne Licht unterwegs sind. Erst dann stellen wir meist die Alkoholisierung fest." Die Ernte: eine oft unwirsche Reaktion. "Ein für alle Mal: Betrunken mit dem Rad zu fahren ist kein Kavaliersdelikt!"
Features
Der Strafrahmen
Radfahrer, die betrunken von der Polizei gestoppt werden, erwartet folgender Strafenkatalog:
0 bis 0,79 Promille: straffrei
0,8 bis 1,19 Promille: die Mindeststrafe beträgt 800 Euro
1,2 bis 1,59 Promille: ab 1200 Euro ab 1,6 Promille (oder bei Verweigerung des Alkomattests): mindestens 1600 Euro.
Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem davon ab, ob jemand Wiederholungstäter ist.




















