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Zuletzt aktualisiert: 02.05.2012 um 16:13 UhrKommentare

Wirtin erschwindelte 62.000 Euro Pflegegeld

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch eine 60-jährige gebürtige Steirerin wegen Betrugs zu 15 Monaten bedingter Haft und 4800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Foto © APA

Wegen Betrugs ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt eine 60 Jahre alte gebürtige Steirerin zu 15 Monaten bedingter Haft sowie 4800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Laut Anklage hatte die am Wörthersee lebende Gastwirtin mehr als sechs Jahre lang insgesamt 62.000 Euro zu viel an Pflegegeld für ihren Ehemann bezogen. Vor dem Schöffensenat beteuerte die Frau, nicht mit Absicht doppelt - vom Bund und vom Land - die Unterstützung bezogen zu haben. Sie erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ihnen wird vorgeworfen, doppelt Pflegegeld beim Bund und beim Land bezogen zu haben, obwohl Sie es zumindest für möglich gehalten haben, dass man das nicht darf. Wie ist es dazu gekommen?" wollte Richterin Aylin Aydinonat von der Angeklagten wissen. "Mein Mann kam nach einem Hirnschlag als absoluter Pflegefall nach Hause. Ich bekam so viele Anträge zum Ausfüllen, führte den Betrieb und fuhr außerdem jeden Tag zu meinem Mann in die Reha nach Hermagor. Ich war in einem Ausnahmezustand. Ich habe einfach alles abgegeben", erwiderte diese. Nachsatz: "Ich habe das absolut nicht vorsätzlich gemacht!" Die monatlichen 2700 Euro an Invaliditätspension, Bundes- und Landespflegegeld hatte die Frau laut eigenen Angaben für den behindertengerechten Umbau der Wohnung verwendet.

Aufgeflogen war der Fall nach der anonymen Anzeige einer Verwandten. Die Verantwortung der Angeklagten war für die Richterin nicht glaubwürdig: "Sie können mir nicht erzählen, dass Sie ein Hotel führen, aber Bund und Land nicht auseinanderhalten können." Richterin und Staatsanwalt hielten der Wirtin mehrere Anträge vor, in denen der Bezug des jeweils anderen Pflegegeldes verneint bzw. nicht beantwortet worden war. Die Frau blieb dabei, dass sie an der "Aufsplittung" der Bezüge nichts ungewöhnlich gefunden hätte. Staatsanwalt Christian Gutschi klassifizierte die Erklärungen der Angeklagten als "Ausreden". Ihre angebliche Verwirrung sei immer genau dann zutage getreten, wenn es in den Anträgen um die Frage des Doppelbezugs ging. Alle anderen Fragen habe sie richtig beantwortet. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch, allerdings vergeblich.

In der Urteilsbegründung sagte die Richterin, dass der Schöffensenat keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten habe. Der Betrug sei außerdem als schwer und gewerbsmäßig zu qualifizieren. Bei der Strafe handelt es sich formal um eine Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung wegen Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen. In dem Fall war die Frau zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Quelle: APA

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