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Zuletzt aktualisiert: 06.10.2011 um 05:15 UhrKommentare

Sexual-Täter: Kein Geld für Therapie

Aufschrei in der Justiz: Entlassene Sexualstraftäter bekommen trotz gerichtlicher Weisung nur schwer zu Therapiestunden, weil Bund und Land über die Kosten streiten.

Die Justiz ruft um Hilfe: Für notwenige Therapien für verurteilte Sexualstraftäter fehlt das Geld

Foto © APADie Justiz ruft um Hilfe: Für notwenige Therapien für verurteilte Sexualstraftäter fehlt das Geld

Wenn Gesetze schön klingen, aber nicht finanziert werden, hat die Justiz ein Problem. "Das ist reine Fassade", ärgert sich Helmut Krischan, Vizepräsident des Landesgerichts.

Der Anlassfall für seinen Ärger: Sexualstraftäter werden bedingt vorzeitig entlassen mit der Auflage, eine Therapie zu machen. Der Bundesgesetzgeber zahlt für eine Stunde 21,80 Euro, eine normale Therapieeinheit kostet aber zwischen 50 und 70 Euro. Bis vor rund einem Jahr hat das Land Steiermark den Rest aufgezahlt - wenn es sich der Täter nicht selbst leisten konnte, was nach längeren Haftstrafen die Regel ist. Seit dem strengen Sparkurs der SPÖ-ÖVP-Regierung ist damit aber Schluss.

Die drohende Folge: Die Sexualstraftäter sitzen zwar ihre Haftstrafe ab, die Therapie, die auch Teil des Urteils war, machen sie aber nicht, weil sie niemand bezahlen kann. Es dürfe nicht sein, dass die Täter dann untherapiert frei herumlaufen, so Krischan: "Da geht es nicht so sehr um den einzelnen Täter, sondern um die Sicherheit für die ganze Gesellschaft."

Susanne Peklar, Leiterin bei der Bewährungshilfe Neustart, stimmt in die Kritik mit ein. Zwar schaffe es sie noch, für verurteilte Sexualstraftäter, die unter ihrer Aufsicht und Betreuung stehen, einen Therapieplatz zu finden, "aber nur mit Hängen und Würgen - und es wird immer schlimmer."

Bei Drogensüchtigen sei die Situation schon gekippt: Hier müssen die Täter zu lange auf Therapieplätze warten.

Klare Regeln gefordert

Was ist die Lösung? "Es braucht endlich klare vertragliche Regelungen zwischen Justiz, Bund und Land", fordert Peklar. Denn eine Therapie sei ja kein Gnadenakt für den Täter, sondern diene der Sicherheit der Gesellschaft. "Das nicht zu bezahlen, ist schlecht investiert. Da wird am falschen Platz gespart."

Zum Vergleich: Ein Tag Haft kostet den Staat 100 Euro. Die Alternative, Sexualstraftäter die Haftstrafe ohne Therapie absitzen zu lassen, ist also erstens teurer und zweitens "aus fachlicher Sicht völlig falsch", so Peklar. Die Therapie soll ja eine neuerliche Tat des Verurteilten verhindern. Und damit neue Opfer.

GERALD WINTER

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