Bezirks- und Gemeindesuche
Gewerkschaft kritisiert Pflege-Regress-Einführung
Die Gewerkschaft fordert eine solidarische Lösung für die Pflegekosten. Angehörigen und Pflegebedürftigen sollen die Kosten nicht aufgebürdet werden.

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Mit Anfang August wird in der Steiermark der Pflege-Regress wieder eingeführt. Wer einen Elternteil in einem Pflegeheim untergebracht hat, muss einen Kostenbeitrag von bis zu zehn bzw. 15 Prozent leisten, sofern die zu pflegende Person nicht selbst für die Kosten aufkommen kann. Seitens der Gewerkschaft kam am Freitag Kritik - eine bundesweite Fondslösung über vermögensbezogene Steuern wäre gerechter.
"Wir wissen, dass Länder und Gemeinden vielfach unter Finanzknappheit leiden. Statt den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Kosten aufzubürden, muss aber eine solidarische Lösung her", erklärten der stellvertretende vida-Vorsitzende Willibald Steinkellner und der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Proyer. In der Steiermark war ein - verglichen mit dem aktuellen Modell höherer - Pflegeregress 2008 abschafft worden. Die Wiedereinführung wird am kommenden Montag formal durch eine Sondersitzung der Landesregierung gewunken.
Unterhaltsverpflichtung
In allen Ländern werde zudem auf das Vermögen der Pflegebedürftigen selbst zugegriffen, so die Gewerkschafter. "Überspitzt gesagt gilt für Pflegebedürftige eine Vermögenssteuer von bis zu hundert Prozent. Das mühsam ersparte Eigenheim des kleinen Pensionisten kann da schnell weg sein. Wer dagegen das Glück hat, bis ins hohe Alter gesundzubleiben, zahlt null Vermögenssteuer, selbst wenn er eine große Villa und noch ein paar Zinshäuser besitzt", kritisiert Steinkellner das gegenwärtige System. Nach Berechnungen der Gewerkschaften werden im Jahr 2020 rund zwei Mrd. Euro mehr als derzeit für Pflege und Betreuung benötigt. Diese Mehrkosten seien durch das von vida und der GPA-djp vorgeschlagene Modell für einen solidarisch finanzierten Pflegefonds gedeckt, dessen Haupteinnahmequelle vermögensbezogene Steuern sind.
Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder (V) konterte, dass die Regressregelung des Landes "fair und maßvoll" sei, zumal schon jetzt eine Unterhaltsverpflichtung nach dem ABGB für Kinder und Enkelkinder, Eltern und Großeltern bzw. Ehegatten bestehe. Während der Unterhalt jedoch eine Kostenrückerstattung etwa für nicht gedeckte Pflegeheimkosten bis zu 33 Prozent des Einkommens vorsehe, gebe es im Regress eine Obergrenze von zehn Prozent des Nettoeinkommens von Kindern gegenüber ihren Eltern und eine Obergrenze von 15 Prozent des Nettoeinkommens von Eltern gegenüber ihren Kindern. Anders als beim Unterhalt seien Großeltern und Enkelkinder nicht regresspflichtig. Für Angehörige von bereits in Pflegeheim befindlichen Personen gibt es eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2012. Rückwirkende Zahlungen sind ausgeschlossen, unter 1.500 Euro Nettoeinkommen wird kein Regress fällig.
Edlinger-Ploder sieht in der Einführung des Regress "auch eine Notwehrmaßnahme der Länder gegenüber dem Bund". Die Pflegefinanzierung sei mit der derzeitigen Pflegefondsfinanzierung von einer nachhaltigen Lösung "weit entfernt", eine Lösung aber dringend erforderlich.






















