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Zuletzt aktualisiert: 28.02.2011 um 20:35 Uhr

Zehn Jahre Haft nach Tod der Kinder

Schuldspruch für Esther F. (42) vor dem Schöffensenat am Landesgericht Leoben. Sie hatte in ihrem Haus in Judenburg Feuer gelegt, zwei ihrer Kinder kamen zu Tode.

Die Steirerin musste sich am Montag vor Gericht verantworten

Foto © Andreas Schöberl Die Steirerin musste sich am Montag vor Gericht verantworten

Mit stoischer Miene lässt Esther F. (42) das Blitzlichtgewitter im Verhandlungssaal C des Straflandesgerichts Leoben über sich ergehen. Sie wirkt gefasst, so als würde sie die volle Tragweite der Tragödie, die sich in der Nacht vom 16. auf den 17. November in ihrem Haus in der Judenburger Paradeisgasse abgespielt hat, noch gar nicht begreifen. Nach einem Streit mit ihrem Mann, der ihren sexuellen Annäherungen nicht nachgegeben hatte, verließ dieser das Haus. Aus Wut zündete Esther F. ein Handtuch an, das auf der Couch ausgebreitet war. Als diese in Flammen stand, versuchte sie den Brand zu löschen, was misslang. Wohl auch deshalb, weil sie betrunken war, meint ihr Verteidiger Günter Kaiser-Novak. Sie flüchtete über ein Fenster, die Kinder Esther (6) und Enrico (8), die jüngsten von insgesamt fünf Kindern, kamen durch eine Rauchgasvergiftung ums Leben. Sie hatten im ersten Stock geschlafen.

Praktisch ohne sichtbare Emotionen schildert Esther F. Strafrichter Peter Wilhelm und den beiden Schöffen, wie es zur Tragödie gekommen ist. "Ich war verzweifelt, wütend und zornig auf meinen Mann. Ich wollte, dass er sieht, dass er mich wieder verletzt hat", erklärt die Angeklagte, der Staatsanwältin Christina Jilek Brandstiftung mit Todesfolge zur Last legt. Dass sie den Zipfel des Handtuchs mit dem Feuerzeug angezündet hat, sei eine "Kurzschlusshandlung" gewesen: "Ich kann nicht sagen, was ich mir dabei gedacht habe. Dass sich das Feuer so rasch ausbreitet, hätte ich mir nicht gedacht. Ich wollte nicht, dass es zu einem großen Brand kommt." In dem Moment habe sie nicht daran gedacht, dass sich im Haus drei ihrer Kinder befinden. Der behinderte Sohn, der in seinem Zimmer im Keller geschlafen hatte, konnte gerettet werden.

Dominosteine

Erst als auch die Couch brannte, seien ihr die schlafenden Kinder bewusst geworden: "Ich habe mir gedacht, Himmel, was habe ich getan?" Diese Einsicht kam zu spät: "Es ist so schnell gegangen, wie wenn ein Dominostein nach dem anderen fällt", so Esther F. Sie habe versucht, noch in den ersten Stock zu gelangen, habe es aber nur bis zur vierten Stufe der Treppe geschafft, weil alles so verraucht gewesen sei. Einem Helfer gegenüber habe sie erklärt, dass ihr behinderter Sohn gezündelt habe: "Warum haben Sie das gesagt? Haben Sie sich da schon vor den Konsequenzen Ihres Handelns gefürchtet?", fragt Richter Wilhelm. "Ja, das auch. Vor allem war ich verwirrt", so Esther F. Dass sie die Schuld auch bei der polizeilichen Einvernahme auf ihren Sohn habe abschieben wollen, tue ihr leid.

Kurzer Blickkontakt

Als ihr Mann in den Zeugenstand kommt, gibt es nur einen kurzen Blickkontakt zwischen ihm und der Angeklagten. Auch er erzählt von ehelichen Problemen, der Alkoholsucht seiner Frau und teilweise körperlichen Übergriffen: "Wenn sie betrunken war, war sie schon oft aggressiv." Und dennoch: "Ich stehe voll und ganz hinter ihr", verkündet er.

Esther F. sei Spiegeltrinkerin und an Alkohol "nachhaltig gewöhnt" gewesen, so Gutachter Peter Hofmann. Eine Zurechnungsunfähigkeit sei nicht zu attestieren. Der Brandsachverständige erklärt: "Die Couch stand im Glimmbrand mit einer starken Rauchgasentwicklung. In diesem Stadium ist das Eingreifen der Feuerwehr notwendig, da kommt man mit klassischen Löschmethoden wie etwa einem Kübel Wasser nicht mehr weiter."

Der Schöffensenat spricht Esther F. schuldig im Sinne der Anklage. Das Urteil: zehn Jahre Haft. Ihr Verteidiger meldet Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Nicht rechtskräftig.

ANDREAS SCHÖBERL

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