Bezirks- und Gemeindesuche
Top-Jurist des Landes zweifelt, ob Bettelverbot hält
Chef des Verfassungsdienstes zum steirischen Bettelverbot: Es könnte Probleme mit Artikel 8 der Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) geben.

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Als SPÖ und ÖVP am Mittwoch ein strengeres Bettelverbot paktierten, saß auch Alfred Temmel, Chef des Verfassungsdienstes, am Tisch. Aber weder Befürworter noch Gegner machten sich die Mühe, den Top-Juristen zu fragen. Im Vorfeld habe man geredet, doch bei der Sitzung "war die Luft heraußen", schildert Temmel. Dabei hätte der Verfassungsexperte Interessantes zu sagen gehabt. Denn aus seiner Sicht sind das steirische und das Salzburger Bettelverbot - 2010 von der Vinzenzgemeinschaft beim Verfassungsgerichtshof beeinsprucht - "ziemlich gleich".
Spekulation
Die unterschiedliche Formulierung würde keinen großen Unterschied machen. Es könnte Probleme mit Artikel 8 der Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) geben. Übersetzt: Kippt der VfGH das Salzburger Verbot, dann schlägt auch dem steirischen die Stunde. "Das ist reine Spekulation", kontert ÖVP-Klubchef Christopher Drexler. Der Landtag werde das Gesetz am Dienstag beschließen.
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Dagegen spricht sich der Grazer Diözesanbischof Egon Kapellari aus: "Ich selbst halte die bisherigen Regelungen für ausreichend." Ziel müsse es sein, die "Armut nicht zu verstecken, sondern überwinden zu helfen".
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