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Zuletzt aktualisiert: 13.12.2010 um 20:18 UhrKommentare

Beamte eifern gegen Pflegekontrolle

Ombudsfrau muss nicht nur Mängel in Spitälern und Pflegeheimen aufzeigen, sondern auch gegen Widerstand von Beamten kämpfen, für die ihr Tun offenbar unangenehm ist.

Patienten-Ombudsfrau Renate Skledar

Foto © KanizajPatienten-Ombudsfrau Renate Skledar

Gerade erst kritisierte die Volksanwaltschaft Mängel in der Kontrolle von Pflegeheimen, jetzt rücken die zuständigen Verwaltungsbereiche des Landes erneut in ein ungünstiges Licht. Im neuen Bericht der steirischen Patienten- und Pflegeombudsschaft (PPO) wird in mehreren Fällen eine Einstellung von Beamten gegenüber dieser Einrichtung deutlich, die weniger von Problemlösung, als von Amtseifersucht und Kompetenzgerangel geprägt ist.

So fragte die zuständige Fachabteilung sechs Jahre nach der Installierung dieser Einrichtung beim Verfassungsdienst des Landes gewissermaßen nach, ob denn diese Interessenvertretung der Patienten und Pflegeheimbewohner das auch tun dürfe, was sie da tut. Offenbar gibt es amtlicherseits das Missverständnis, die PPO eigne sich Kontrollbefugnisse an, die sie tatsächlich nicht hat. Das weist Patientenombudsfrau Renate Skledar von sich. Aber ihre Einrichtung hat eben Einblick in die - wiederholt und offenbar zu Recht - kritisierten Mängel bei den Kontrollen der Spitäler und Heime durch die zuständigen Stellen. Am liebsten wäre es Teilen der Verwaltung offenbar, würde die Ombudsstelle nur als zahnloser Briefkasten für Beschwerdeführer fungieren, ist zwischen den Zeilen zu lesen.

Geprüfter prüft sich selbst

Besonders augenfällig ist ein Fall: Bei der Kontrolle eines Pflegeheims wurden im Sommer 2009 keine Besonderheiten festgestellt. Zwei Wochen später attestierte ein Spitalsarzt allerdings bei zwei Heimbewohnern - und später bei einem dritten - schwerste Gesundheitsschäden, die Folge mangelnder Pflege seien. Die zuständige Behörde des Landes wollte das ausgerechnet von jener Fachkraft prüfen lassen, die zuvor festgestellt hatte, dass es in dem Heim keine besonderen Probleme gebe. Konsequenz des Falles: Die PPO bekam keine Informationen mehr.

Der Bericht gibt anhand der Fälle zu bedenken, die zuständigen Behörden würden "die Probleme nicht in ihrer Gesamtheit erkennen". Patientenombudsfrau Skledar - sie ist auch für Pflegeheime zuständig - bestätigt indirekt die gewissermaßen widerspenstige Haltung mancher Behörden. Nachsatz: "Aber wir lassen uns nicht unterkriegen."

Ingrid Lechner-Sonnek, die Klubobfrau der Grünen, sieht ihre Kritik an Teilen der Sozialbürokratie durch den Bericht bestätigt. Das Papier beweise, wie groß der Handlungsbedarf ist. Die Landespolitik sei aufgefordert, aus den Inhalten die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

JOHANNES KÜBECK

Fallbeispiel 1

Bei einem Spitalsaufenthalt wurde ein geistig behinderter Mann mit einer "Windelhose" ausgestattet, weil das Personal ihn höchstens zweimal täglich auf die Toilette begleiten könne. Beim Verlassen des Spitals erfuhr die Sachwalterin aus dem Arztbrief, dass "mit dem Patienten alles besprochen wurde". Die Pflegedienstleitung des Krankenhauses entschuldigte sich für die Mängel in der Betreuung

Fallbeispiel 2

Ein betagter Patient musste nach einer schweren Beinoperation auf die Kardiologie eines anderen Spitals verlegt werden. Während die chirurgische Abteilung die Dekubitusprobleme des Mannes pflegerisch gut versorgte, wurde das auf der Kardiologie versäumt, die Probleme wurden auch nicht dokumentiert. Die Schlichtungskommission sprach dem Mann 2500 Euro Schmerzensgeld zu.

Fallbeispiel 3

strong>Eine alte Frau kam in ein Pflegeheim, worauf die Tochter sofort ein Ansuchen auf Restkostenübernahme stellte.

Personalnot

Im Bereich der Krankenanstalten wurden an die Patienten- und Pflegeombudsstelle 2009 1334 Beschwerdefälle herangetragen. Bei den Pflegefällen waren es 215 Fälle. Dazu kamen 480 noch nicht erledigte Fälle der Vorjahre. Diese Fülle an heiklen Fällen muss mit insgesamt 11,25 Dienstposten bewältigt werden. Für den Bereich Pflege - von den Heimen bis zu den mobilen Diensten - stehen der PPO nicht einmal zwei Dienstposten zur Verfügung.

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