Bezirks- und Gemeindesuche
"Das Problem sitzt immer am oberen Ende der Leine"
Tierschutzombudsfrau ist gegen Rasselisten.

Foto © Erwin Scheriau
Wie muss man seinen Hund in der Steiermark an öffentlichen Stellen verwahren?
BARBARA FIALA-KÖCK: Entweder an der Leine oder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb. Maulschleifen sind zu wenig.
Was kann ein Spaziergänger machen, wenn er sieht, dass das Gesetz nicht eingehalten wird?
FIALA-KÖCK: Er sollte es bei der Polizei anzeigen, mit einer genauen Beschreibung des Besitzers und des Hundes. So kann die Person vielleicht ausfindig gemacht werden.
Was passiert dann weiter?
FIALA-KÖCK: Dann wird überprüft, ob der Hund gechippt ist, wie er gehalten wird, und es gibt ein Strafverfahren wegen Übertretung des Landessicherheitsgesetzes. Im Idealfall passiert das in Zusammenarbeit mit dem Amtstierarzt.
Wie stehen Sie zu Rasselisten?
FIALA-KÖCK: Ich halte sie für überflüssig. Denn das Problem sitzt immer am oberen Ende der Leine. Deshalb sollte jeder künftige Besitzer jedes Hundes eine Schulung machen müssen.
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Fakten
Das Landessicherheitsgesetz schreibt vor, dass Hunde in der Öffentlichkeit mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen sind, dass das Tier jederzeit zu beherrschen ist.
In öffentlichen Parkanlagen gilt generell Leinenpflicht, ausgenommen sind Hundewiesen.






















