Bezirks- und Gemeindesuche
"Amanda" liebt's warm - und lässt keinen kalt
Wo könnte sich die Boa verstecken und wie gefährlich ist das Tier? Reptilien-Expertin Helga Happ beantwortet die wichtigsten Fragen.
Noch gibt es keine Spur von der drei Meter langen Boa constrictor, die selbst vermutlich im Warmen liegt - ihre Umgebung aber alles andere als kalt lässt. Sind die Ängste berechtigt? Reptilienexpertin Helga Happ steht Rede und Antwort.
1. Welche Gefahr geht von der Boa constrictor wirklich aus?
ANTWORT: Ins Beuteschema der Schlange passen Hunde, Katzen, aber auch Säuglinge. Weil das Tier vor dem Ausbruch gefüttert wurde, sollte sie aber nicht auf Beutejagd sein. Für Erwachsene ist ihr Biss zwar schmerzhaft, sonst besteht aber keine Gefahr.
2. Greift das Tier von sich aus Menschen oder Tiere an?
ANTWORT: Die Boa ist ein Lauerjäger: Sie liegt regungslos da, bis Beute vorbeikommt, und beißt blitzartig zu. Menschen beißt sie nur zur Verteidigung.
3. Wo könnte sich die Schlange derzeit verstecken?
ANTWORT: Zur Verdauung braucht "Amanda" Wärme. Die Tiere lieben dunkle, enge Verstecke. Keller oder Kanalsystem sind ebenso als Versteck möglich wie ein warmer Winkel in der Wohnung - hinterm Kühlschrank etwa. Die Schlange kann gut klettern, aber nicht über senkrechte Mauern.
4. Warum wird nicht mehr weitergesucht?
ANTWORT: Eine Suchaktion wäre sinnlos. Je mehr Menschen in der Nähe der Schlange trampeln, desto eher versteckt sie sich.
5. Wie lange kann "Amanda" in der Freiheit überleben?
ANTWORT: Fallen die Temperaturen unter null Grad, stirbt sie. Der Schlange fehlt der Instinkt, sich vor dem Winter zu verkriechen.
6. 140 x 80 x 50 Zentimeter: War das Terrarium groß genug?
ANTWORT: Nein, im Tierschutzgesetz (TSchG) ist für die Haltung einer Boa constrictor ein Terrarium mit einer Grundfläche von zwei Quadratmetern und einer Höhe von 1,8 Metern vorgesehen.
7. Welche Konsequenzen drohen dem Halter nach dem Vorfall?
ANTWORT: Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz droht eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro. Eine Anzeige wegen fahrlässiger Gemeingefährdung (Strafrahmen: bis ein Jahr Haft) ist ebenso möglich wie der Regress der Kosten für den Sucheinsatz. Da keine zusätzlichen Kräfte in den Dienst gestellt wurden, wäre der Betrag laut Polizei aber eher gering.


















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