Bezirks- und Gemeindesuche
Pensionierter Richter Wabl erhält Strafe für Rechtsvertretung
Pensionierter Richter Martin Wabl wurde zu Geldstrafe verdonnert, weil er wenig Begüterten bei Behörden juristischen Beistand leistet.

Foto © ReutersMartin Wabl
Martin Wabl, pensionierter Richter und neuerlich Präsidentschaftsaspirant, vertritt seit seiner Pensionierung vor fünf Jahren Menschen, die juristischen oder sozialen Beistand brauchen, vor Ämtern und Behörden. Dieses Engagement brachte ihm nun ein Verwaltungsstrafverfahren ein und soll ihn 330 Euro kosten. Im Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld heißt es, dass Wabl die rechtsfreundliche Vertretung gewerbsmäßig ausübe, was nur Rechtsanwälten vorbehalten sei. Damit habe er eine Übertretung des Paragrafen 57 Absatz 2 Rechtsanwaltsordnung begangen.
Ausschlaggebend war eine Anzeige der Rechtsanwaltskammer vom September 2009. Weil er eine Klientin gegenüber Dritten, in dem Fall die ÖWG Graz, vertreten habe. Diese berufsmäßige Parteienvertretung sei ein massiver Eingriff in die Kompetenz der Rechtsanwälte. Das bestätigte der Pressesprecher der Rechtsanwaltskammer Steiermark, Michael Kropiunig, gegenüber der Kleinen Zeitung. "Bei uns ist im April letzten Jahres eine Anzeige gegen Martin Wabl eingegangen. Wir als Kammer sind dafür verantwortlich, dass die Rechtsanwaltsordnung eingehalten wird. Das bedeutet, wer unbefugt eine den Rechtsanwälten vorbehaltene Tätigkeit gewerbsmäßig anbietet oder ausübt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 16.000 Euro zu bestrafen. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob dafür Gegenleistungen wie Bezahlung oder Ähnliches geflossen ist."
Wabl will das Straferkenntnis der Bezirksverwaltungsbehörde nicht so ohne Weiteres hinnehmen. "Es gibt genug Menschen, die sich Hilfe suchend an mich wenden, da sie sich die hohen Anwaltskosten einfach nicht leisten können." Erfreulicherweise sei es ihm dabei sehr oft gelungen, befriedigende Lösungen für die Betroffenen zu erreichen. Wabl: "Ich werde diese Menschen unabhängig vom Ausgang des gegenständlichen Verfahrens auch weiterhin unentgeltlich unterstützen." Auf jeden Fall wird er jetzt in die Berufung gehen.

















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