Bezirks- und Gemeindesuche
Kettenvertrag? Arzt verklagt die Meduni
Grazer Meduni kommt nicht zur Ruhe. Die Klage des Chirurgen Johannes Schalamon aufgrund eines Kettenvertrages könnte zum Präzedenzfall an Österreichs Medunis werden.

Foto © KLZ/Erwin ScheriauKlinikchef Michael Höllwarth
In einem Exklusiv-Bericht der Kleinen Zeitung beklagten Ärzte der Grazer Kinderchirurgie die enorme Arbeitsbelastung und stellten die "gewohnte Versorgungsqualität" in Frage.
Vertrag nicht verlängert
Das verursachte ein schweres Nachbeben an der Meduni. Noch am Erscheinungstag der Geschichte wurde Johannes Schalamon, gewählter Betriebsrat und Verfasser des Briefes, von seinem Klinikchef Michael Höllwarth mitgeteilt, dass sein Vertrag nicht mehr verlängert werde. Höllwarth bestreitet jeden Zusammenhang mit der Veröffentlichung: "Das Gespräch war von Schalamon gewollt. So dumm bin ich nicht, dass ich das als Retourkutsche mache."
Schalamon (42), seit über einem Jahrzent an der Klinik und wissenschaftlich angesehen, reichte nun über seinen Anwalt Martin Holzer Klage gegen die Meduni Graz ein: Aufgrund der mehrfachen Verlängerung seines Vertrages bestehe der Verdacht auf einen Kettenvertrag. Das bedeute, dass eine Anstellung bereits heute unbefristet in Kraft sei. Folgt das Gericht dieser Annahme, könnten andere Ärzte in einer ähnlichen Situation aufgrund dieses Präzedenzfalles klagen - und viele Verträge an der Meduni könnten in Folge plötzlich "unbefristet" sein.
Grundsätzlich ist es keineswegs ungewöhnlich, dass der Vertrag eines Privatdozenten nicht verlängert wird. Auf der Klinik verursacht dieser Fall deshalb so große Aufregung, weil laut Dietmar Bayer, Vizeobmann der Interessensgemeinschaft für Angestellte Ärzte, "Johannes Schalamon alle wissenschaftlichen Voraussetzungen erfüllt. Er ist habilitiert und entspricht den neuen Karriere-Regeln, die an der Meduni für Ärzte gelten."




















