Bezirks- und Gemeindesuche
Kontroverse um Schutznormen
Hainzl hält den Kündigungsschutz bei Behinderten für kontraproduktiv.

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Knapp 95.000 sogenannte "Pflichtstellen" weist die Statistik für Österreich aus. Das sind Jobs, die an behinderte Menschen gehen müssen, weil Großbetriebe jede 25. Stelle für Menschen mit Beeinträchtigung zu reservieren haben.
In der Praxis sind jedoch rund 70 Prozent der betroffenen Firmen "Nichterfüller", die einen oder mehrere ihrer Behindertenstellen nicht entsprechend besetzt haben. Sie zahlen statt dessen eine Ausgleichstaxe von 220 Euro monatlich. WK-Präsident Ulfried Hainzl sieht in diesem Punkt Handlungsbedarf: "Sind Behinderte einmal in der Firma, dann sind sie so gut wie pragmatisiert. Man kann sie kaum kündigen." Dies sei kontraproduktiv: Eine wachsende Gruppe von Unternehmern stelle gar keine Behinderten mehr ein, um die nötige personelle Flexibilität zur Bekämpfung der Krise nicht zu verlieren.
Hainzls Forderung, den Kündigungsschutz zu lockern, quittiert man allerdings im Sozialministerium mit Kopfschütteln: Es sei "ein Mythos", dass Behinderte quasi unkündbar seien, meint der Sprecher von Minister Rudolf Hundstorfer, Norbert Schnurrer. Tatsächlich gab es im Vorjahr 600 Kündigungsverfahren beim Bundessozialamt, 500 endeten mit einem Vergleich und 60 mit der Kündigung. In 40 Fällen wurde die Kündigung untersagt.
Schnurrer betont die guten Erfahrungen, die man mit behinderten Arbeitskräften mache - gerade auch im Ministerium, das mit gutem Beispiel vorangeht und seine Quote übererfüllt.





















