Bezirks- und Gemeindesuche
Stadler darf sich nicht mehr Volksanwalt nennen
Die Volksanwaltschaft hat eine einstweilige Verfügung gegen den BZÖ-Spitzenkandidaten für die EU-Wahl erwirkt. Seine Plakate muss er aber nicht abhängen.

Foto © APAEwald Stadler
Der BZÖ-Spitzenkandidat für die Europa-Wahl, Ewald Stadler, darf sich ab sofort nicht mehr als Volksanwalt bezeichnen. Dies geht aus einer Einstweiligen Verfügung des Gerichtes hervor die am Freitag zugestellt worden ist, berichtete die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Gertrude Brinek. Der frühere Volksanwalt (2001-2006) hatte in Wahlplakaten Bürger aufgefordert sich mit Problemen an ihn zu wenden.
Missbrauch.
Laut Verfügung ist es Stadler ab sofort untersagt, den Begriff Volksanwalt zu verwenden insbesondere mit der Wortfolge "Post an den Volksanwalt" beziehungsweise "Post vom Volksanwalt". Die Volksanwaltschaft sieht darin einen Missbrauch und eine Irreführung der Bürger und hat deshalb über die Finanzprokuratur geklagt.
Plakate nicht abnehmen.
Wie Brinek erläuterte, bedeutet diese einstweilige Verfügung, dass Stadler zwar keine neuen Inserate mit dem Begriff Volksanwalt schalten und auch keine neuen Plakate affichieren dürfe, bereits hängende Plakate müsse er aber nicht abnehmen lassen. Für den Fall, dass sich Stadler nicht daran halten sollte, würde sich die Finanzprokuratur mit der Vollstreckung beschäftigen. Möglich wären in diesem Fall auch Geldstrafen, meinte Brinek. Ihr Kollege Peter Kostelka betonte, dass es der Volksanwaltschaft nicht um einen Eingriff in den Wahlkampf gehe, sondern man wolle eine parteipolitische Vereinnahmung der Volksanwaltschaft verhindern.





















