Bezirks- und Gemeindesuche
Kampusch-Vater wegen versuchter Nötigung verurteilt
Ludwig Koch hatte versucht, einen Zeugen zu einem Gespräch zu zwingen: bedingte Haft.

Foto © APA/ScreenshotBevor der Zeuge gegen den Fotografen handgreiflich geworden war, wurde er von Ludwig Koch an den Händen festgehalten
Ludwig Koch hat den Vorschlag der Staatsanwaltschaft, den Fall mit Zahlung von 500 Euro aus der Welt zu schaffen, abgelehnt. "Ich will, dass dieser Herr dazu Stellung nimmt", sagt er vor Richterin Elisabeth Juschitz. "Er kann nicht immer nur lügen."
Attackiert. Das Opfer, ein Bekannter des Kampusch-Entführers Wolfgang Priklopil, hatte vergangenen September in Gleisdorf im Verfahren des Ex-Richters Martin Wabl gegen die Mutter von Natascha Kampusch ausgesagt - und "die Unwahrheit gesagt", wie Koch meint. Er stellte den Mann am Gang zur Rede, versetzte ihm einen Stoß, hielt ihn kurz fest und sagte: "Jetzt red ma!" Das ist laut Staatsanwaltschaft versuchte Nötigung. "Mir sind die Sicherungen durchgebrannt" gesteht Koch. "Aber jetzt weiß ich, dass meine Emotionen rechtlich nicht richtig waren."
Verkleidung als Schutz. Das Opfer kommt verkleidet mit Sonnenbrille, Perücke und Grippeschutzmaske in den Gerichtssaal. Zu seinem Schutz mussten vier Polizisten ausrücken, was im Gericht einige unterdrückte Heiterkeit auslöst.
Nötigung. Die Richterin beschränkt sich strikt auf den Vorwurf der Nötigung. Koch blitzt mit seiner Bitte, den Zeugen zur Sache Kampusch zu befragen, ab. Ebenso der Zeuge, der gerne noch anderen Vorfälle erzählen will. "Nicht in meinem Verfahren." - "Ich bin nicht einverstanden", erwidert er trotzig. "Das mag schon sein." Wenn noch etwas vorgefallen sei, könne er sich für eine Anzeige an die nächste Polizeidienststelle wenden.
Schuldspruch. Anwalt Alfred Woran spricht von einem "lächerlichen Vorwurf im Verhältnis zur Kampusch-Sache". Staatsanwältin Gudrun Haase sieht darin gerade in Hinblick auf die Medienwirksamkeit "keine Bagatelle". Koch wird schuldig gesprochen und zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Monaten verurteilt. "Ich verstehe die Emotionalisierung, aber man muss sich an die Gesetze halten", erklärt die Richterin. Koch meldet Berufung an.



















-Anzeigen




