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Zuletzt aktualisiert: 21.11.2008 um 20:00 UhrKommentare

Wirte wehren sich gegen neues Glücksspielgesetz

Aufstand der Wirte: Sie kündigen Streiks gegen das neue Glücksspielgesetz an. Die Novelle führe zu einem Monopol, der Spielerschutz sei dazu nur der Deckmantel.

Wirt befürchten durch das Glücksspielgesetz eine Monopolstellung

Foto © APAWirt befürchten durch das Glücksspielgesetz eine Monopolstellung

Rund 70 Wirte aus Steiermark und Kärnten fahren schwere Geschütze gegen die geplante Novelle des Glücksspielgesetzes auf. "Wenn das so kommt, werden wir eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringen", wettert Rechtsanwalt Christian Horwath, Sprecher der Initiative.

Die Hauptkritik. "Dieses Gesetz schafft einen neuen Monopolisten, nämlich Novomatic. Das widerspricht dem EU-Recht auf Chancengleichheit." Nur der Spielegigant aus Niederösterreich verfügt über die notwendigen 50 Millionen Euro an Stammkapital, die es braucht, um eine Bundeslizenz für Spielsalons zu bekommen.

Protestmaßnahmen. Die Gruppe, in der die Cafes Haltestelle, Seven, Rupp-Games, Generals und viele mehr vertreten sind, plant Protestmaßnahmen bis hin zu Streiks. "Da stehen hunderte Arbeitsplätze auf dem Spiel", warnt Horwath. Dazu kommt: Nach einer Gesetzesänderung vor drei Jahren mussten alle Spielautomaten in einem eigenen Raum aufgestellt sein. Horwarth: "Die Wirte haben viel Geld investiert, das nun mit einem Schlag weg ist."

Ordnungspolitische Sicht. Generell wirken viele Bestimmungen in der Novelle, die nur noch bis zum 4. Dezember begutachtet werden kann, unklar formuliert. So muss der Konzessionswerber "in ordnungspolitischer Sicht zuverlässig" sein. "Wer definiert das?", fragt Horwath. Andere wichtige Punkte sind überhaupt offen.

Höchstgewinn: Der Höchsteinsatz soll sich auf zehn Euro verzwangigfachen, der erlaubte Höchstgewinn muss erst durch den Finanzminister festgelegt werden.

Spieldauer: Nach einer bestimmten Spieldauer soll sich der Automat von selbst abschalten, um den Spieler zu schützen. Nach welcher Zeitspanne diese Abkühlungsphase für Mensch und Maschine erfolgt, ist ebenso offen wie jene, wie lange ein einzelnes Automatenspiel überhaupt dauern darf. Beides muss der Finanzminister verordnen.

Spielerschutz: Der Automatenbetreiber muss zwar Konzepte zum Spielerschutz vorlegen, hat aber keine Folgen zu befürchten, wenn er dem nicht nachkommt.

Illegalität.

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