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Zuletzt aktualisiert: 02.10.2008 um 08:15 Uhr

Achtjährige bringt Klage gegen Achtjährigen ein

Bezirk Graz-Umgebung: Mädchen klagt Buben und fordert jetzt über das Grazer Bezirksgericht Schmerzensgeld ein.

Ein Vorfall ereignet sich in der Nachmittagsbetreuung der Volksschule Gössendorf: Thomas wirft im Spiel Verena (beide Namen geändert) einen Stein auf die Nase, die Betreuungsperson hat keine schlimmere Verletzung bemerkt, legt dem Mädchen einen Eisbeutel auf, nach zehn Minuten spielt es wieder mit den anderen Kindern.

Nach sechs Wochen. Auch am nächsten Tag ist Verena wieder da, nichts Schlimmes scheint passiert zu sein. Doch nach sechs Wochen erhält der noch nicht Achtjährige einen Brief des Grazer Anwalts Hannes Pichler, mit der Forderung, Thomas solle die "Ersatzansprüche unserer Mandantschaft", in dem Fall die achtjährige Verena, befriedigen: 2000 Euro Schmerzensgeld inklusive einer Unkostenpauschale von 200 Euro.

RSA-Brief an Achtjährigen. Die Eltern von Thomas erfahren erst über diesen Brief von dem Vorfall. Sie sind zunächst geschockt: "Wir fielen aus allen Wolken. Warum haben sich die Eltern nicht mit uns in Verbindung gesetzt?" Sie schalten den Gössendorfer Ombudsmann Viktor Zenz als Vermittler ein. Doch auch der kann nichts erreichen.

Zahlungsbefehl. Am 19. September hat Thomas wieder einen Brief erhalten, diesmal einen RSA-Brief vom Bezirksgericht Graz Ost. Die Entgegennahme des Briefes musste Thomas sogar mit seiner "Unterschrift" bestätigen. Immerhin kann er schon die Blockbuchstabenschrift. Laut Gericht handelt es sich um einen Irrtum, denn ein Achtjähriger kann keinen RSA-Brief in Empfang nehmen. So ein Brief ergehe automatisch, wenn man keine Altersangaben zum Beklagten habe. Dennoch erhält Thomas den "bedingten Zahlungsbefehl", nun 870 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Thomas' Anwalt, Klaus Kollmann, wird beeinspruchen. "Es ist nicht geklärt, was damals passiert ist." Verenas Anwalt Hannes Pichler will zum konkreten Fall nichts sagen. Ein Achtjähriger könne aber einsehen, dass er gegen das "Strafsystem" verstoßen habe und das auch zu verantworten habe. Warum nicht die Betreuungseinrichtung geklagt werde? Allgemein gehe es da um ein "prozesstechnisches Kalkül": Man suche sich den leichtesten Gegner aus.

HELMUT BAST

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