Staatsanwaltschaft Leoben übernimmt Fall Hoffmann
Die Frage, ob sich der wegen Doping-Verdachts gesperrte Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann mit dem Öffentlichmachen einer heimlich mitgeschnittenen Tonbandaufzeichnung strafbar gemacht hat, wird die Staatsanwaltschaft Leoben klären.

Foto © GEPAChristian Hoffmann
Die Wiener Anklagebehörde hat den Fall an die Steirer Kollegen abgetreten. Wie der Leobener Behördensprecher Walter Plöbst gegenüber der APA - Austria Presse Agentur erklärte, ist mit einer Entscheidung in frühestens zwei bis drei Monaten zu rechnen. Mehrere Vertreter der inzwischen abgesetzten Rechtskommission Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) hatten Hoffmann wegen Missbrauchs von Tonaufnahmegeräten (§ 120 Strafgesetzbuch) sowie übler Nachrede angezeigt, nachdem dieser sie in Verlegenheit gebracht hatte, indem er mit seinem Handy die Sitzung der Rechtskommission vom 5. Dezember 2011 mitschnitt, an deren Ende er für sechs Jahre gesperrt wurde. Im vergangenen März spielte Hoffmann dieses "akustische Protokoll" Medienvertretern sowie Politikern zu.
Gemäß § 120 StGB droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen, wenn ein Tonaufnahmegerät benützt wird, um sich oder einem anderen Unbefugten von einer nicht öffentlichen und nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Äußerung eines anderen Kenntnis zu verschaffen. Derselbe Strafrahmen ist vorgesehen, wenn ohne Einverständnis des bzw. der Aufgezeichneten die Aufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung einem Dritten zugänglich gemacht oder veröffentlicht wird.










