Causa Lanzinger: Kvitfjell ist sich keiner Schuld bewusst
Der lokale Veranstalter sieht nach wie vor "keinerlei Grundlagen für die Annahme eines Verstoßes gegen die medizinischen Richtlinien der FIS".

Foto © GEPABeim Abtransport von Lanzinger sei laut dem Veranstalter alles richtig gewesen
Der Veranstalter des Weltcup-Super-G in Kvitfjell,
bei dem Schirennläufer Matthias Lanzinger am 2. März 2008 derart schwer zu Sturz kam, dass ihm in weiterer Folge der linke Unterschenkel amputiert werden musste, ist sich nach wie vor keiner
Schuld am Karriereende des 27-jährigen Abtenauers bewusst. Mit der Begründung, es gebe "keinerlei Grundlagen für die Annahme eines Verstoßes gegen die medizinischen Richtlinien der FIS", wurden mit
Schreiben vom 17. September 2008 Schadenersatzforderungen Lanzingers
zurückgewiesen.
Helikopter keine Pflicht. Bei der Veranstaltung wäre "für einen adäquaten Rettungsdienst" und einen medizinischen Notfallplan gesorgt gewesen, heißt es in dem
vierseitigen Brief an Lanzingers Anwalt Manfred Ainedter. Und weiter: "Außerdem möchten wir betonen, dass die medizinischen Richtlinien der
FIS keinerlei Voraussetzungen für die Ausstattung eines Helikopters, der Teil der medizinischen Betreuung darstellt, vorgeben." Der Umstand, dass Lanzinger mit einem Hubschrauber ins Spital in
Lillehammer geflogen wurde, bei dem es sich offenbar um keinen Rettungs-Helikopter handelte, hatte nicht nur im Österreichischen
Schiverband (ÖSV) für Kritik gesorgt.
Nicht ausschlaggebend. Die Abtransport des Verunfallten wurde nach Ansicht der Organisatoren "zur Zufriedenheit durchgeführt". Dass das Krankenhaus in Lillehammer angeflogen wurde, das keine gefäßchirurgische Versorgung bieten konnte, war demnach "richtig, da dieses das nächstgelegene Level 1 Traumacenter ist". Die behaupteten, mittlerweile durch ein Gutachten des Münchner Gefäßchirurgen Bernd Steckmeier erhärteten Verzögerungen beim Transport Lanzingers und medizinische Verwechslungen in der Universitätsklinik in Oslo, wo 4 Stunden und 16
Minuten nach dem Sturz mit der fehlerhaften Behandlung begonnen wurde, wären für die Amputation nicht ausschlaggebend gewesen.
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Lanzinger will klagenFoto © GEPA















