Wenige Wochen vor der Rückkehr der MotoGP am Red Bull Ring in Spielberg raschelt es wieder im Bewilligungswald: Anrainer-Ombudsmann Karl Arbesser zufolge wäre eine Austragung der Trainings und des Rennens von 12. bis 14. August "rechtlich bedenklich". Die Bewilligung der Großveranstaltung ist nämlich für ein anderes Datum (19.-21.8.) ausgestellt, sagte er am Freitag im APA-Gespräch.

Abgesehen vom Datum hat Arbesser im Namen der Anrainer den Bewilligungsbescheid für die MotoGP der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 31. März 2016 am 14. April beeinsprucht. Die Beschwerde wurde aber am 15. Juni von der BH mit einer sogenannten Beschwerdevorentscheidung zurückgewiesen: "Es hieß, es sei alles in Ordnung und wir haben gar keine Parteistellung", erklärte Arbesser.

Er sieht das aber anders und brachte entsprechende Gerichtsentscheidungen vor. Daher brachte er nur einen Tag danach einen Vorlageantrag ein, demzufolge die Oberbehörde über die Beschwerde entscheiden müsse. Nun liege der Fall beim Landesverwaltungsgericht. Damit sei die Beschwerde wieder in Kraft und habe aufschiebende Wirkung, weshalb eine Austragung der MotoGP rechtlich nicht gedeckt sei, meinte der Ombudsmann.

Bezirkshauptmannschaft nimmt Stellung

Seitens der Bezirkshauptmannschaft sah man die Angelegenheit anders: Die Beschwerde habe ihnen zufolge keine aufschiebende Wirkung, weil die Anrainer in ihren Augen auch keine Parteistellung haben, schilderte Bezirkshauptmann-Stellvertreter Peter Plöbst. Das Datum in der Bewilligung werde außerdem in den kommenden Wochen - noch vor der MotoGP - geändert. Er gehe davon aus, dass die Veranstaltung ohne rechtliche Probleme stattfinden wird.

Ungereimtheiten sieht Arbesser auch beim Anfang Juli veranstalteten Formel 1 Grand Prix. Laut Veranstalter haben rund 85.000 Besucher von Donnerstag bis Sonntag den Ring aufgesucht. Dieser Angabe zufolge war es eine Großveranstaltung, doch den Antrag auf die Abhaltung einer Großveranstaltung hat die Projekt Spielberg GmbH laut Arbesser am 29. Juni zurückgezogen, weil deutlich weniger Tickets verkauft worden seien. Der Obmann sprach von rund 15.000 Zuschauern, die am Sonntag das Rennen live am Ring gesehen hätten. Für die Bezeichnung Großveranstaltung seien zumindest 25.000 Besucher nötig. Er ortet einen massiven Unterschied zwischen der tatsächlichen Besucherzahl und der öffentlichen Darstellung. Wären 85.000 Gäste am Red Bull Ring gezählt worden, wäre es eine nicht genehmigte Großveranstaltung, weil der Antrag ja zurückgezogen wurde.